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Schätzung des Quadratmeterpreises als Mittelwert zwischen zwei Sachverständigengutachten
Die Schätzung eines Quadratmeterpreises für Grund und Boden als Mittelwert zwischen den Werten zweier Sachverständigengutachten, von denen das eine im Interesse des Erwerbers, der eine AfA nur vom Gebäudewert vornehmen kann, das andere im Interesse des Veräußerers, der seinen Gewinn …
Die Differenzmethode führt nur zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis, wenn der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht
Nur in den Fällen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstandes der Bebauung) unbedenklich festgestellt werden kann und überdies der tatsächliche gesamte Kaufpreis für die bebaute Liegenschaft weitestgehend ihrem Verkehrswert entspricht, kann die Differenzmethode …
Schätzungsmethode bei Veräußerung zu einem Pauschalpreis unter dem Verkehrswert
Wird ein landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betrieb zu einem Pauschalpreis veräußert, der unter dem Verkehrswert liegt, so muß der auf den Grund und Boden entfallende anteilige Verkaufserlös geschätzt werden. Dabei ist als auf den Grund und Boden entfallend der Teil des …
Die Abgabenbehörden können Quadratmeterpreise selbst ermitteln
Die Abgabenbehörden sind aus eigenem – vor allem mit Hilfe ihrer Bewertungsstellen – durchaus in der Lage, objektive Grundwerte (Quadratmeterpreise) zu ermitteln.
Bei Aufteilung des Gesamtkaufpreises nach objektiven Maßstäben ist stets zu schätzen
Im Falle der Veräußerung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten Grundstückes im Rahmen einer Betriebsveräußerung ist stets dann zu schätzen, wenn die Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf Grund und Boden einerseits und Gebäude sowie objektiver Maßstäbe vorgenommen worden ist
Firmenwert kann bei Verhältnisrechnung nur mit Verkehrswert eingesetzt werden
Bei der Verhältnisrechnung zu Verkehrswerten ist zwar der Ansatz eines Firmenwertes nicht schlechthin ausgeschlossen, doch kann auch dabei der Firmenwert nur mit seinem „Verkehrswert“, dh mit dem nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Betrag, eingesetzt werden. Die gute Lage des Betriebes rechtfertigt …
Bodenwertermittlung durch Verhältnisrechnung
Bei der Veräußerung des Betriebes hat der Gewinnermittler gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 den Wert des zum Anlagevermögen gehörenden Grund und Bodens außer Ansatz zu lassen. Dieser Bodenwert ist im Wege einer Verhältnisrechnung zu ermitteln, und zwar in …
Ein einheitlicher Kaufpreis kann im Schätzungsweg auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt werden
Wenn für ein Gebäude samt Grund und Boden ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart wurde, ist eine Aufteilung desselben auf Gebäude einerseits und Grund und Boden andererseits vorzunehmen. Diese Aufteilung kann, wenn keine genauen Unterlagen zur Verfügung stehen, im Schätzungsweg vorgenommen werden. …
Ein auffällig abweichender Preis ist nur zu berücksichtigen, wenn ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse ausgeschlossen werden können
Weicht der bei einer Veräußerung eines in den preisbestimmenden Merkmalen vergleichbaren Grundstückes erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise (nach oben oder nach unten) von dem durch Heranziehung einer Mehrzahl von Vergleichspreisen ermittelten Preisgefüge ab, indiziert dies das Vorliegen …
Bei in größerer zeitlicher Entfernung liegenden Verkaufsfällen muss man sich mit der Wertentwicklung auseinandersetzen
Die Bedachtnahme auf in größerer zeitlicher Entfernung zum Feststellungszeitpunkt liegende Verkaufsfälle ohne Auseinandersetzung mit der Wertentwicklung bzw die Bedachtnahme auf einen Verkaufsfall, der wegen zu großer zeitlicher Entfernung zum Feststellungszeitpunkt zur Wertableitung keinesfalls geeignet war, begründet einen Verfahrensmangel, wobei nicht …
In erster Linie kommen zeitlich nahe Verkäufe zur Ableitung des gemeinen Werts in Betracht
Zur Ableitung des gemeinen Wertes kommen in erster Linie solche Verkäufe in Betracht, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe des Feststellungszeitpunktes stattgefunden haben. Zwar ist es auch möglich, auf Verkäufe zurückzugreifen, die zeitlich in größerer Entfernung vor oder nach dem Feststellungszeitpunkt …
Der gemeine Wert kann durch Ab- und Zuschläge zu einem Vergleichspreis ermittelt werden
Unter Bedachtnahme auf die preisbildenden Faktoren (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) kann der gemeine Wert gegebenenfalls durch Vornahme von Abschlägen und Zuschlägen zu einem Vergleichspreis ermittelt werden