Schlagwort: MRG – Erhaltung FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0020538


Die Vorschrift des § 1097 ABGB wurde durch das MRG nicht berührt.

12.11.1985
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RS0021213


Die Sonderregelungen des MRG über die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung des Mietgegenstandes (§ 3), der Durchsetzung dieses Anspruches (§ 6) und der dafür anzuwendenden Verfahrensvorschriften (§ 37 Abs 1 Z 2) erfassen, wie sich aus § 3 Abs 2 …

26.11.1985
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RS0021584


Wenn einer Klage, die auf Bezahlung eines Geldbetrages zur Behebung von Schäden des im Gebrauch des Bestandstückes gestörten Mieters gerichtet ist, nicht entnommen werden kann, dass damit ein Anspruch nach § 8 MG erhoben wird, ist der Rechtsweg zulässig.

06.05.1970
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RS0021048


Aus einer ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin zur Herstellung einer Gasleitung durch die Mieterin oder aus einer schlüssigen Genehmigung hiezu durch die Vermieterin kann noch nicht eindeutig abgeleitet werden, daß die Vermieterin damit auch für die Dauer des Mietverhältnisses die Erhaltung …

18.10.1983
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RS0069892


Die Interessen der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG können schon deshalb nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht abstrakt unmittelbar berührt werden, weil der Vermieter gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG …

02.10.1984
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RS0024526


Die Erhaltung und Reparatur der Außenfenster eines Hauses ist Sache des Hauseigentümers (Rückkehr zur ständigen, nur von 3 Ob 138/57 hinsichtlich der Wetterläden teilweise durchbrochenen Judikatur).

20.11.1957
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RS0067704


Die im Haus befindlichen Rohrleitungen, seien es Gasleitungen oder Wasserleitungen, sind wesentliche Bestandteile des Hauses. Werden sie infolge eines ernsten Schadens unbenützbar, handelt es sich zugleich um einen ernsten Schaden des Hauses, weil im Falle der Unterlassung der Reparatur die …

24.03.1963
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RS0063048


Erhaltungskosten der Hausbesorgerdienstwohnung: Es steht nicht im Belieben des Vermieters, die Mieter mit den Betriebskosten und Erhaltungskosten einer Hausbesorgerdienstwohnung zu belasten, deren Größe und Ausstattung sowohl die gesetzlichen Mindestanforderungen als auch den verkehrsüblichen Standart bei weitem übertreffen.

12.11.1991
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