Schlagwort: Bullionmünzen FILTER AUFHEBEN

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RS0114215


Die Haftungsbegrenzung des Art 2.3.3 der ABH 1989, wonach Schmuck, Edelsteine, Briefmarken und Münzsammlungen, wenn diese freiliegend aufbewahrt werden, nur bis zu S 30.000,– ersetzt werden, ist als objektive Risikoabgrenzung anzusehen. Durch diese Bestimmung soll objektiv, unabhängig vom Vorwurf eines …

29.05.2019
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