Schlagwort: Bundesstrassengesetz – Enteignung FILTER AUFHEBEN

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RS0030395


Ertragsminderung wegen eingeschränkter Viehhaltung als positiver Schaden: Nach § 18 BStG gebührt nicht der Ersatz entgangenen Gewinns. Ertragsminderung wegen eingeschränkter Viehhaltung, weil Weideland enteignet wurde, bedeutet erlittenen Schaden. Auf die Möglichkeit der Erwerbung von Ersatzland oder der zinsbringenden Anlegung des …

17.02.1966
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RS0053357


Entschädigung für unbrauchbar gemachten Brunnen: Soweit ein auf dem Restgrundstück befindlicher Brunnen durch die Heranführung der auf dem enteigneten Grund trassierten Straße unbrauchbar wird, handelt es sich nicht um eine Schädigung durch die Anlage und den Betrieb der Straße, sondern …

24.05.1967
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RS0053346


Beachtlichkeit von Lärm- und Staubentwicklung in Folge der Heranrückung an die Straße bei teilweise Enteignung, wenn diese die Erneuerung eines lebenden Zaunes verhindert: Eine Verkehrswertminderung eines Hauses, das durch teilweise Enteignung von Grund näher an die Straße herangerückt wird, ist …

29.01.1958
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RS0053480


Ersatz für erhöhte Trassenführung: Für erhöhte Trassenführung gebührt Schadloshaltung nur, wenn zum Zwecke der Errichtung der Bundesstraße mit erhöhter Trassenführung ein Grundstück enteignet wurde und der Schaden ohne diese Enteignung nicht eingetreten wäre.

19.09.1962
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