Schlagwort: Eisenbahn-Enteignungsgesetz FILTER AUFHEBEN
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RS0053779
Eignung einzelner Faktoren zur Beeinflussung eines hypothetischen Käufers: Für die Bemessung der Enteignungsentschädigung ist es unwesentlich, ob ein Teilbebauungsplan in allen Voraussetzungen dem Gesetz entsprach, wenn er nur tatsächlich seit mehr als einem Jahrzehnt Entscheidungen der Behörde zugrundegelegt wurde, weil …
RS0053314
Ankaufskosten einer Ersatzliegenschaft als Referenzwert: Dem Enteigneten ist als Entschädigung nicht der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft, sondern der fiktive Ankaufswert einer Ersatzliegenschaft zu gewähren; sie umfasst daher auch die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages für eine gleichwertige Ersatzliegenschaft und …
RS0053616
Ankaufskosten einer Ersatzliegenschaft als Referenzwert: Dem Enteigneten ist als Entschädigung nicht der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft, sondern der fiktive Ankaufswert einer Ersatzliegenschaft zu gewähren; sie umfasst daher auch die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages für eine gleichwertige Ersatzliegenschaft und …
RS0053765
Ankaufskosten einer Ersatzliegenschaft als Referenzwert: Dem Enteigneten ist als Entschädigung nicht der Verkehrswert der enteigneten Liegenschaft, sondern der fiktive Ankaufswert einer Ersatzliegenschaft zu gewähren; sie umfasst daher auch die Kosten für die Errichtung des Kaufvertrages für eine gleichwertige Ersatzliegenschaft und …
RS0058027
Relevanz mietengeschützter Bestandrechte bei der Wertermittlung: Die Entwertung einer Liegenschaft durch mietengeschützte Bestandrechte ist sowohl bei der Feststellung des Ertragswertes als auch bei der des Verkehrswertes zu berücksichtigen.
RS0053444
Berücksichtigung von Bauerwartungsland im Zeitpunkt der Enteignung: Für die Höhe der Entschädigung ist die Art der Verwendung der enteigneten Sache im Zeitpunkt der Enteignung maßgebend. Die Eigenschaft „Bauerwartungsland“ muss daher schon zu diesem Zeitpunkt gegeben sein (so schon ZVR 1956/143).
RS0009915
Berücksichtigung der Unterfläche: Das Eigentum an einem Grundstück umfasst mangels anderer Vereinbarung oder gesetzlicher Einschränkung sowohl dessen Oberfläche als auch dessen Unterfläche (§ 1125 ABGB) und ist insbesondere nach unten nicht begrenzt (EvBl 1964/260). Nur soweit besondere Vorschriften vorliegen oder …
RS0010834
Wertänderung durch noch nicht genehmigten Flächenwidmungsplan: Auch ein Flächenwidmungsplan, der im Zeitpunkt der Enteignung noch nicht genehmigt ist, kann den Wert der enteigneten Liegenschaft beeinflussen.
RS0010085
Künftige Erträgnisse sind bereits in der Wertberechnung zu berücksichtigen: Die künftigen Erträgnisse einer Liegenschaft (Ersatz für die vorzeitige Schlägerung von Bäumen ) können nicht abgesondert von deren Ertrags- oder Verkehrswert beansprucht werden; sie sind in der Wertberechnung für die Liegenschaft …
RS0053604
Keine Berücksichtigung des Wertes der besonderen Vorliebe oder einer Werterhöhung: Bei der Bewertung der Entschädigung hat der Wert der besonderen Vorliebe und die Werterhöhung außer Betracht zu bleiben, die die abzutretende Liegenschaft durch die straßenbauliche Maßnahme erfährt. Denn gemäß § …
RS0053376
Zur Maßgeblichkeit des Ertragswertes: Der Ertragswert einer Liegenschaft resultiert aus den kapitalisierten Reinerträgen (vgl Scheurembrandt in LwBetr 1971,65 f). Diese Art der Wertermittlung hat vorzugsweise bei großen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Gütern und bei montanistischen oder industriellen Unternehmungen zu geschehen, weil …
RS0030859
Kein Ersatz nachbarrechtlicher Ansprüche im Enteignungsverfahren: Die den betroffenen Eigentümern aus einer Nutzungsänderung benachbarter Liegenschaft erwachsenden vermögensrechtlichen Nachteile, die aus einer allfälligen Konkretisierung abstrakter Gefahren drohen oder bereits entstanden sind, können nur im Rahmen des Nachbarrechtes (§§ 364 f ABGB) …