Schlagwort: Maklergesetz FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
RS0114078
Keine Provision bei Eigengeschäft: Dem Makler steht keine Provision zu, wenn er selbst Vertragspartner des Geschäfts wird. Dies gilt auch, wenn das mit dem Dritten geschlossene Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt. Das Gesetz normiert dabei keine …
RS0127180
Aufklärungspflichten bei Wohnungseigentum: Beim Erwerb von Wohnungseigentum ist der Immobilienmakler auch verpflichtet über die Betriebs- und Erhaltungskosten, die zu leistenden Aufwendungen zur Rücklagenbildung, die Höhe bereits bestehender Rücklagen sowie bevorstehende Sanierungsarbeiten aufzuklären.
RS0127177
Kein Abrechnungserfordernis: Eine Abrechnung ist ‑ mangels abweichender Vereinbarung ‑ nicht Voraussetzung für die Fälligkeit des Provisionsanspruchs.
RS0127179
Information über Errichtungsjahr: Unterlässt es der Immobilienmakler, den Käufer eines Hauses oder einer Wohnung über das Errichtungsjahr des Gebäudes zu informieren, so kann darin eine Pflichtverletzung iSd § 3 Abs 3 MaklerG gelegen sein.