Schlagwort: Mündelgeld FILTER AUFHEBEN
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RS0126249
Das Gericht hat ein Gutachten über den Erwerb von Wertpapieren zur Anlegung von Mündelgeld einer ex-ante-Prüfung zu unterziehen. Es kommt daher auf die Vorhersehbarkeit des Wertverlusts der Aktien an. Bei der Beurteilung darf sich ein Sachverständiger auf öffentlich zugängliche Erkenntnisquellen …
RS0111788
Auch wenn das Gericht kein Gutachten über die Anlegung von Mündelgeld eingeholt hat, obwohl dies vorgeschrieben ist, besteht keine Amtshaftung, wenn der Bund nachweisen kann, dass die Anlegung auch nach Einholung eines Gutachtens zu bewilligen gewesen wäre.
RS0133259
Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung, wonach der Verweis in§ 164 Abs 1 ABGB nur die Anlegung von Mündelgeld und nicht auch die Entgegennahme von Zahlungen betrifft, reagiert, indem in § 164 Abs 1 ABGB nur mehr auf die §§ …
RS0117512
Nach den Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld (§ 164 ABGB und § 215ff ABGB) ist Geld sicher und möglichst fruchtbringend anzulegen. Die in § 164 ABGB enthaltene, 2001 geschaffene, Einschränkung „sofern das Wohl des Kindes nichts anderes erfordert“, soll …
RS0047561
Zinsenerträge von im Sinne der §§ 215 ff ABGB fruchtbringend angelegtem Mündelgeld sind auf den Unterhalt (Unterhaltsbedarf) des Kindes voll, nicht um die „Geldinflationsrate“ vermindert, anzurechnen.
RS0086096
Die Nichtbeachtung der Vorschriften der §§ 164 ff,ABGB §§ 215 ff ABGB und §§ 230ff ABGB über die Heranziehung der Einkünfte und des Vermögens des Kindes zur Deckung dessen Unterhaltes und der Anlegung von Mündelgeld bei der Beurteilung der Frage …
RS0120004
Das dem Minderjährigen zugeflossene Schmerzengeld ist bei der Unterhaltsbemessung nicht zu berücksichtigen. Ebenso wenig muss sich der Minderjährige die Zinserträge anrechnen lassen, soweit sie der Erhaltung des inneren Wertes des Mündelgelds.