Schlagwort: Mündelsicherheit FILTER AUFHEBEN
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RS0111790
Bei der Anlegung von Mündelgeld sind die im Gesetz genannten Anlegungsarten grundsätzlich gleichrangig. Das Gericht hat eine andere Art der Vermögensveranlagung dann zu genehmigen, wenn dies den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht. Ob diese Voraussetzungen zutreffen, ist an Hand der …
RS0081747
Die Frage, ob eine Veräußerung zum offenbaren Vorteil des Minderjährigen dient, muss das Gericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände – auch der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse – beurteilen, wobei auch ideelle Vorteile für das Mündel berücksichtigt werden können; dem …
RS0081749
Grundsätzlich ist ein Grundbesitz die sicherste Anlage, die deshalb dem Minderjährigen ungeschmälert verbleiben soll. (Hier: Der durch die mündelsichere Veranlagung des Kaufpreises erzielte Ertrag (der noch dazu durch die Kapitalertragsteuer geschmälert wird) reicht daher zur Begründung eines offenbaren Vorteils im …
RS0048155
Bei der Prüfung der Frage, ob ein Rechtsgeschäft dem Wohl des Pflegebefohlenen entspricht, kann nicht bloß die Zeit der fehlenden Eigenberechtigung berücksichtigt werden. Es darf daher ein Rechtsgeschäft auch dann nicht genehmigt werden, wenn Nachteile für den Pflegebefohlenen für die …
RS0115600
Das Vermögen eines unterhaltsberechtigten Kindes in Millionenhöhe (hier rund 1,9 Mio S) wirkt unterhaltsmindernd im Sinne des § 231 Abs 3 ABGB auch dann, wenn das Vermögen in mündelsicheren thesaurierenden Investmentfondsanteilen angelegt wurde, bei denen keine Auszahlung der jährlichen Erträge, …
RS0111789
§ 230e ABGB idF BGBl 403/1977 ist beim Erwerb von Aktien durch das Mündel ein Schutzgesetz zu dessen Gunsten.