Schlagwort: Verkehrswert FILTER AUFHEBEN
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RS0056492 insb [T5]:
Zur Wahl der Ermittlungsmethode: Die Wahl der Ermittlungsmethode (Vergleichswertmethode, Ertragswertmethode und Sachwertverfahren) im Einzelfall ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre. Es muss jene Wertermittlungsmethode herangezogen werden, die am besten geeignet erscheint. Bei einem Auseinanderfallen der nach den einzelnen Methoden errechneten Werte …
RS0043704 [T3]:
Grundlage des Verkehrswertes sind Durchschnittspreise: Bei der Ermittlung des Verkehrswerts geht es um die Ermittlung von Durchschnittspreisen, nicht aber um fallweise gezahlte Höchstpreise bei Nachbarliegenschaften.
RS0043704 [T1]
Verkehrswertermittlung als Tatfrage: Die Ermittlung des Verkehrswertes gehört dem Tatsachenbereich an. (T1) Vgl auch:RS0043704 [T2] : Dieser Grundsatz gilt auch für die Beurteilung von Werterhöhungen und Wertminderungen. Vgl auch:RS0043704 [T5] : Die Ermittlung des Verkehrswerts gehört grundsätzlich dem Tatsachenbereich an, …
RS0115307:
Anwendung des LBG: Das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) gilt für die Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften in allen gerichtlichen Verfahren einschließlich Zivilprozessen. Nach dem Bewertungsgrundsatz des § 2 Abs 1 LBG ist, sofern durch Gesetze oder Rechtsgeschäft nichts anderes bestimmt wird, …
RS0109006 [T2]:
Wahl der Bewertungsmethode als Rechtsfrage: Die Wahl der Bewertungsmethode ist als eine nicht dem Tatsachenbereich angehörige Frage vom Obersten Gerichtshof überprüfbar, wenn das Rekursgericht die vom Sachverständigen gewählte Bewertungsmethode ohne Änderung in der Sachverhaltsgrundlage aufgrund rein abstrakter Argumente modifiziert und …
RS0043517 [T8]
Wahl der Bewertungsmethode als Rechtsfrage: Die Wahl der Bewertungsmethode ist als eine nicht dem Tatsachenbereich angehörige Frage vom Obersten Gerichtshof überprüfbar, wenn das Rekursgericht die vom Sachverständigen gewählte Bewertungsmethode ohne Änderung in der Sachverhaltsgrundlage aufgrund rein abstrakter Argumente modifiziert und …
RS0109006:
Die Aufzählung der Bewertungsmethoden des LBG ist nicht abschließend: § 3 Abs 1 LBG enthält keine abschließende Aufzählung der zulässigen Bewertungsverfahren (arg insbesondere). Mangels Vorgabe einer Bewertungsmethode durch das Gericht hat nach § 7 Abs 1 LBG der Sachverständige selbst …