Schlagwort: Versicherungswert (versichertes Interesse) FILTER AUFHEBEN
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RS0114944
Die Berechnung der Versicherungsleistung nach § 56 VersVG erfolgt nach der Formel: Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden, dividiert durch den Versicherungswert (Versicherungsersatzwert).
RS0080607
Die Veräußerung der versicherten Sache bewirkt das Ausscheiden des bisherigen Versicherungsnehmers aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis. Durch die Veräußerung der (bisherigen) Zahnarztordinationseinrichtung und eine Standortverlegung der Ordination ist jedoch keineswegs das versicherte Interesse im Sinne des § 69 VersVG weggefallen.
RS0080806
Bei der Sachwertversicherung ist grundsätzlich das Eigentümerinteresse als versichert anzusehen. Ferner ist es bei der Sachwertversicherung dem Versicherer regelmäßig gleichgültig, wessen Interesse versichert sein soll. In einem derartigen Fall ist die Versicherung als für fremde Rechnung genommen anzusehen, falls der …