Schlagwort: Vorrangverletzung FILTER AUFHEBEN
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RS0027259
Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muss dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.
RS0075054
Der Vorrangfall, dass Fahrzeuge im fließenden Verkehr den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Parkplätzen kommen, haben, ist auch dann gegeben, wenn zwar eine nachträgliche Berechnung ergibt, dass die Fahrzeuge nicht zusammengestoßen wären, falls jedes Fahrzeug mit der von ihm erreichten …
RS0075099
Vorrang setzt voraus, dass der Berechtigte überhaupt die Möglichkeit zum Weiterfahren hat.
RS0074895
Der Wartepflichtige darf grundsätzlich nicht annehmen, dass der Vorrangberechtigte auf seinen Vorrang verzichten werde; er darf es aber dann, wenn der Vorrangverzicht zweifelsfrei erkennbar ist.
RS0023245
Voraussetzung für die Beachtung des Vorranges ist, dass ein von rechts kommendes Fahrzeug überhaupt erblickt wird. Ist dieses im Zeitpunkte der Anfahrt an die Straßeneinmündung noch nicht wahrnehmbar, dann kann dem Fahrer des nicht den Vorrang habenden Fahrzeuges kein Verschulden …
RS0074888
Ein Verzicht auf den Vorrang kann nicht in Betracht kommen, wenn sich zwei Fahrzeuge nicht im Verhältnis von Vorrangsberechtigtem und Wartepflichtigem gegenüberstehen.
RS0074562
Keine Verletzung des Vorranges, wenn nach Beendigung des Kreuzens, Einbiegens oder Einordnens der Lenker des Fahrzeuges, dem der Vorrang zukam, durch den Umstand, dass sich ein vorher wartepflichtiges Fahrzeug nunmehr auf seiner Fahrbahn befindet, sich zu einem Überholen oder zu …
RS0074463
Der auf einer gekennzeichneten Vorrangstraße fahrende und daher gemäß § 19 Abs 3 StVO gegenüber Fahrzeugen auf von rechts einmündenden Straßen Vorrangige hat zu beweisen, dass dem aus einer solchen Straße kommenden Fahrzeuglenker ungeachtet des hier fehlenden Gefahrenzeichens nach § …
RS0073695
Parkt ein Personenkraftwagen derart aus, dass er zwar die rechte Fahrbahnhälfte beansprucht, die linke Fahrbahnhälfte für den fließenden Verkehr aber ohne Gefährdung freigibt, dann erscheint der im fließenden Verkehr befindliche Fahrzeuglenker, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist, zum Benützen der linken …
RS0075056
Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.
RS0073329
Aus einer durch § 18 Abs 3 StVO gebotenen Anhaltspflicht darf solange kein Vorrangverzicht angenommen werden, bis nicht entweder tatsächlich durch zum Stillstand bringen des Fahrzeuges oder durch eindeutige Zeichen der Vorrang eingeräumt wird.
RS0073375
Ein Verkehrsteilnehmer, der eine Verkehrsfläche benützt, die überhaupt nicht befahren werden darf, kann sich nicht auf die Vorrangregel berufen.