Schlagwort: Vorrangverletzung FILTER AUFHEBEN
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RS0075064
Vorrang setzt eine durch die Vorschriften des § 19 Abs 1 bis 6 StVO geregelte Beziehung zwischen (mindestens) zwei konkreten Fahrzeuglenkern in einer bestimmten Verkehrssituation derart, dass der eine vorfahrtberechtigt und der andere wartepflichtig ist, voraus und kann folglich als …
RS0074882
Wurde ein Vorrangverzicht durch Zum-Stillstand-Bringen des Fahrzeuges erklärt, dann ist es Sache des auf den Vorrang Verzichtenden, sich – allenfalls durch langsames Vortasten – die erforderliche Sicht zu verschaffen, bevor er das beabsichtigte Fahrmanöver ausführt. Er kann auch nicht etwa …
RS0073613
Bei der Beurteilung der Frage, ob einem im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeug der Vorrang nach § 19 Abs 6 StVO zukommt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Fahrzeug, das sich in den fließenden Verkehr einordnen will, gehalten, geparkt …
RS0075102
Der im Nachrang Befindliche hat seine Fahrweise darauf einzurichten, den Vorrang dort wahrnehmen zu können, wo er nach den konkreten örtlichen und Verkehrsverhältnissen mit von rechts kommenden Fahrzeugen rechnen muss.
RS0073421
Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, dass sich der Vorrang auf die ganze Fahrbahn der bevorrangten Straße bezieht und auch dann nicht verlorengeht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält (ZVR 1990/155 mit weiteren Nachweisen, uva, zuletzt 2 …
RS0073423
Ein Vorrangberechtigter, der ein wartepflichtiges Fahrzeug wahrnimmt, das sich der Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von nur zehn bis zwanzig km/h nähert, darf darauf vertrauen, dass ihm dessen Lenker den Vorrang einräumen wird (so schon 2 Ob 64/67).
RS0074439
Der Vorrang geht auch nicht dadurch verloren, dass der Vorrangberechtigte eine Sperrlinie überfährt und sich auf der linken Fahrbahnhälfte befindet.
RS0074685
Der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer darf in eine den Vorrang gewährende Straße nur einfahren, wenn er durch gehörige Beobachtung des bevorrangten Verkehrs in seiner tatsächlichen Gestaltung sich die Gewißheit verschafft hat, dies ohne Gefährdung oder auch nur Behinderung (§ 19 …
RS0074373
Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang.
RS0059132 [T3]
Auch wenn ein geringfügiges Überschreiten der Mittellinie bzw Fahrbahnmitte durch den Linksabbieger grundsätzlich noch keine Vorrangverletzung (iSd § 19 Abs 5 StVO) begründet, ändert dies nichts daran, dass bei einer Nötigung zu einem unvermittelten Bremsen iSd § 19 Abs 7 …
RS0087383
Ist für den seine Richtungsfahrbahn ordnungsgemäß befahrenden Wartepflichtigen hingegen nicht rechtzeitig erkennbar, dass ein linksabbiegender Bevorrangter seine Fahrbahnhälfte befahren wird oder muss, begeht er keine Vorrangverletzung, wenn er eine Fahrweise einhält, die es ihm erlaubt, bis zum Beginn der Querstraße …
RS0073337
Der Wartepflichtige muss den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung – also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten – derart einstellen, dass die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder …