Schlagwort: Wohlverhaltensregeln FILTER AUFHEBEN

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RS0029601


Bei der Auslegung von Ordern (zB An‑ und Verkauf) unterliegt die Bank den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG). Ist eine den Wohlverhaltensregeln des WAG unterliegende Bank wirtschaftlich eng mit der Emittentin ver‑ und in den Vertrieb der Finanzprodukte eingebunden, dann ist …

28.08.2019
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RS0129017


Das Modell des auch als „Execution‑only“ bezeichneten „reinen Ausführungsgeschäfts“ (im Sinn des § 58 WAG 2018) kommt nur bei Dienstleistungen in Betracht, die sich auf nicht komplexe Finanzinstrumente nach § 1 Z 8 WAG 2018 beziehen. Bei Immobilienaktien handelt es …

28.08.2013
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RS0123046


Nach den Wohlverhaltensregeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) sind Beratung und Aufklärung nicht vom Kunden nachzufragen, sondern von den Rechtsträgern (Banken usw) anzubieten. Die Informationserteilung hat dem Gebot vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Beratung zu genügen, durch die der Kunde in den Stand …

29.05.2018
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