Schlagwort: Zu- und Abschläge FILTER AUFHEBEN
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RS0116132
Überprüfung der Zu- und Abschläge durch den Obersten Gerichtshof: Die Frage, ob und in welcher Höhe Zu- und Abschläge vom bzw zum Richtwertmietzins gerechtfertigt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt deshalb grundsätzlich keiner Nachprüfung durch den …
RS0117881 [T3]
Zuschlag für sehr guten Erhaltungszustand: Ein Zuschlag von 10 % für den sehr guten Erhaltungszustand des Hauses in Verbindung mit dem Zuschlag von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung liegt an der Obergrenze der bisher vom Obersten Gerichtshof gebilligten …
5 Ob 117/05z
(MietSlg 57.302): Im Rahmen einer Gesamtschau sind geringste Abweichungen bei Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof vernachlässigbar: Geboten ist eine Gesamtschau, weil ja auch der Wert einer Wohnung nur insgesamt erfassbar ist bzw erlebt wird. Die Frage, ob im vorliegenden Fall …
5 Ob 296/02v
MietSlg 55.296): Keine gesonderte Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails in Dirnbacher – Heindl – Rustler, Der Richtwertmietzins, ist überzogen. Anstelle der gesonderten Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails und der Zusammenzählung der so errechneten Zuschläge ist eine …
RS0126362
Rechnerische Berücksichtigung der Zuschläge und Abstriche vom Richtwert: Die Zuschläge zum und Abstriche vom Richtwert gemäß § 16 Abs 2 Z 1 bis 6 MRG sind jeder für sich ausgehend vom festgesetzten Richtwert als Berechnungsbasis nebeneinander (hinsichtlich der Umstände nach …
RS0111105 [T4]:
Mit Rechtsrüge ist nur die Lösung der Rechtsfrage zu bekämpfen: Dass der Sachverständige in einer ihm nicht zustehenden Vorwegnahme der rechtlichen Würdigung den Betrag von S 60,– pro m2 mit einer Spanne von 10 % auf oder ab als „angemessenen“ …
RS0111105 [T9]
Die Methodenwahl obliegt dem Sachverständigen und kann idR vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpft werden: Methodenwahl und Auf- und Abwertungsmodus für Vergleichsobjekte entziehen sich der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof.
RS0111201 [T1]
Umstände gegenüber dem Mieter: Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte fristgerechte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit …
RS0117881 [T4]
Zuschlag für Anlagen nur bei (Mit)benützungsmöglichkeit: Anlagen rechtfertigen nur dann einen Zuschlag, wenn dem Mieter eine konkrete (Mit‑)Benützungsmöglichkeit an der Einrichtung zur Verfügung steht.
RS0111820 [T5]
Fernblick ist ungleich Blick ins Grüne: Der vom Sachverständigen als werterhöhend angesehen Faktor des Fernblicks, der die Wohnqualität im Hinblick auf Bebauungsdichte, Lichteinfall etc beeinflusst, kann nicht unbedingt mit dem Blick ins Grüne (der Grünlage) gleichgesetzt werden.
RS0117883
Kein Zuschlag für Laminatboden oder Fischgrät-Parkettböden: Für einen Laminatboden gebührt kein Zuschlag, weil dieser mit einem Echtholzparkettboden nicht vergleichbar ist. Auch Fischgrät-Parkettböden in Altbauwohnungen der Ausstattungskategorie A sind nach der Rsp keineswegs ungewöhnlich, weshalb es einer besonderen Begründung bedürfte, um …
RS0117876;
insb 5 Ob 296/02v: Kein Zuschlag für moderne Einbaumöbel einer Küche: Für die Einrichtung einer Küche mit modernen Einbaumöbeln und Geräten gebührt kein Zuschlag zum Richtwert. Anm. zu E: Das Erstgericht hat für die Nirosta-Abwäsche in der Küche einen Zuschlag …