Schlagwort: Zweitgutachten FILTER AUFHEBEN

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RS0058060


Grundsätzlich ist nur ein Sachverständiger beizuziehen; nur wenn es die besonderen Verhältnisse erfordern, sind zwei Sachverständige zu bestellen. Letzteres ist dann der Fall, wenn verschiedenartige Enteignungsgegenstände zu bewerten sind, für die die Kompetenz eines Sachverständigen nicht ausreicht oder wenn das …

21.09.2006
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RS0043320


Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher nicht revisibel (EvBl 1958/94, 4 Ob 52/63 ua; ZBl 1916/315). Sofern das eingeholte Gutachten in formeller Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht und kein Verstoß gegen die …

17.04.2024
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