Schlagwort: Befangenheit FILTER AUFHEBEN
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RS0040667
Gemäß § 355 Abs 2 ZPO hat die Erklärung, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, grundsätzlich vor dem Beginn der Befundaufnahme zu erfolgen. Später kann eine Ablehnung nur dann erfolgen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie den Ablehnungsgrund vorher nicht …
RS0040656
Die Abgabe eines Privatgutachtens in der selben Sache oder die ständige und häufige Abgabe von Privatgutachten für eine Partei bilden einen Befangenheitsgrund.
RS0115712
Dass sich der Sachverständige schon vor der Verhandlung eine Meinung über den Fall gebildet hat, begründet keine Befangenheit. Anderes würde nur dann gelten, wenn der Sachverständige nicht bereit wäre, sein Gutachten zu ändern, wenn Verfahrensergebnisse dessen Unrichtigkeit aufzeigen, er also …
RS0124799
Ein Sachverständiger ist nicht nur dann befangen, wenn er tatsächlich nicht unvoreingenommen und unparteilich ist, sondern bereits dann, wenn äußere Umstände vorliegen, die geeignet sind, bei einem objektiven Beobachter naheliegende Zweifel an der unvoreingenommenen und unparteilichen Sachverständigentätigkeit zu wecken. Dies …
RS0130224
Die bloße Zugehörigkeit eines Sachverständigen zum Leitungsgremium einer fachspezifischen Interessenvereinigung begründet nicht dessen Befangenheit bei der Prüfung der Arbeit eines demselben Gremium angehörigen Vorgutachters.
RS0098211
Von Befangenheit wird gesprochen, wenn der Sachverständige nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an die Sache herantritt. Aber auch mangelndes Fachwissen kann ein Ablehnungsgrund sein.
RS0040665
Ein Sachverständiger kann nicht deshalb als befangen abgelehnt werden, weil sein Gutachten für eine Partei ungünstig ausgefallen ist.