Schlagwort: Bewegliche Sache FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0015823


An beweglichen Sachen wird eine Naturalteilung regelmäßig in der Weise vorgenommen, daß bestimmte Sachen dem einen oder dem anderen Teilhaber zugewiesen und geringfügige Unterschiede des Wertes durch Geld ausgeglichen werden.

23.12.1959
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RS0018847


Die sechsmonatige (nunmehr: zweijährige; vgl § 933 Abs 1 ABGB) Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gilt für die Lieferung beweglicher Sachen auch dann, wenn diese dazu bestimmt sind, durch nicht mehr dem Lieferanten obliegende Tätigkeiten Bestandteile einer unbeweglichen Sache zu …

23.09.2020
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RS0009817


Ein Unternehmen ist als bewegliche Sache anzusehen. Es kann daher das Recht am Unternehmen als solches nach den für bewegliche Sachen geltenden Vorschriften durch Einräumung der Unternehmerstellung übertragen werden. Die zum Unternehmen gehörigen Einzelsachen verlieren aber nicht ihre Eigenschaft als …

24.10.1995
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RS0113879


Nach § 381 Abs 2 HGB (nunmehr UGB) ist der 4. Abschnitt des Unternehmensgesetzbuches (UGB), in dem unter anderem die Mängelrüge (§ 377 UGB) geregelt ist, nicht nur auf Kaufverträge über Waren und Wertpapiere, sondern auch auf Werkverträge über die …

17.02.2014
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RS0045278


Bei Feststellung der Höhe des Ersatzes für bei einem Unfall im Inland beschädigte bewegliche Sachen, für die sich der im Ausland wohnende Geschädigte an seinem Wohnort Ersatz beschafft, ist in der Regel auf den gemeinen Wert der Sache an jenem …

14.03.2013
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RS0132327


Die Bewertung eines Unternehmens hat einheitlich – nicht etwa durch Trennung in bewegliche und unbewegliche Sachen – zu erfolgen. Maßgeblich ist der Wert zum Schenkungszeitpunkt, der auf den Zeitpunkt des Erbanfalls aufzuwerten ist.

22.03.2018
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RS0122060


Unter „Anlagen“ iSd § 35 Abs 1 Z 7 GmbHG sind auch (bewegliche) Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung und dergleichen zu verstehen.

18.03.2016
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RS0118720


Der Diebstahlparapgraph des Strafgesetzbuches (§ 127 StGB) verwendet den Begriff „eine fremde bewegliche Sache“ (in der Einzahl). Damit sind im Sinne einer Zusammenfassung alle im Zuge eines einzigen diebischen Angriffes – einer Tat – gestohlenen Gegenstände (Mehrzahl) gemeint. Der Begriff …

27.04.2022
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RS0094825


Den Tatbestand der betrügerischen Krida (§ 156 StGB) begeht, wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung …

22.05.2023
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RS0057291


Nicht nur bewegliche Gattungssachen, sondern auch bewegliche Speziessachen können Gegenstand einer gültigen Rückkaufsvereinbarung sein.

14.08.1996
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RS0041462


Unbehebbar ist ein Sachmangel an einer beweglichen Sache nicht nur, wenn er technisch nicht behebbar ist, sondern auch, wenn seine Behebbarkeit zwar technisch möglich ist, dies jedoch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand bewerkstelligt werden kann.

25.03.2014
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RS0021692


Die Rügepflicht des Unternehmers nach § 377 HGB (nunmehr UGB) besteht nicht für Werkverträge über unbewegliche Sachen, sehr wohl aber für Werkverträge über bewegliche, körperliche Sachen. Nicht zu den beweglichen (sondern den unbeweglichen) Sachen zählen Unternehmen, Liegenschaften und Gebäude.

24.05.2005
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