Schlagwort: Bewegliche Sache FILTER AUFHEBEN

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RS0093645


Eine fremde bewegliche Sache ist eine wirtschaftlich nicht ganz wertlose, somit eine Sache mit Tauschwert im wirtschaftlichem Sinn.

19.10.2023
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RS0021678


Der Begriff des „Werkes“ im Sinne des § 1151 ABGB ist im weiteren Sinne zu verstehen; er umfasst körperliche wie unkörperliche Erzeugnisse und Arbeitserfolge aller Art, ohne dass es dabei auf die Erfüllung irgendwelcher „Mindesterfordernisse“ ankommt. Das Werk kann sich …

15.12.2009
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RS0109082


Bei Beschädigung einer beweglichen Sache im Inland, für die sich der im Ausland wohnende Geschädigte an seinem Wohnort Ersatz beschafft sind die Reparaturkosten nicht nach dem Ort der Beschädigung, sondern nach dem Ort, wo sie gewöhnlich benützt wird, zu bemessen. …

20.11.1997
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