Schlagwort: Darlehen FILTER AUFHEBEN

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RS0019325


Beim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung.

20.12.2023
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RS0019343


Der Darlehensvertrag ist im Gegensatz zum Kreditvertrag ein Realvertrag. Die Sachen müssen dem Schuldner so übergeben werden, dass er hiedurch Eigentümer wird; ist dies nicht der Fall, ist der Darlehensvertrag nicht zustande gekommen. Dies gilt aber nur für die alte …

28.06.2018
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RS0010876


Der Darlehensnehmer einer verbrauchbaren Sache wird aber nicht unabhängig von der Rechtsstellung des Darlehensgebers als seines Vormannes Eigentümer, sondern es gilt auch hier die Bestimmung des § 442 letzter Satz ABGB, dass niemand einem anderen mehr Recht abtreten kann, als …

19.05.2015
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RS0017622


Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben.

27.06.2023
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RS0119134


Ein Darlehen kann durch Zahlung einer Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger gewährt werden.

10.04.2014
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RS0019340


War das Darlehen einem bestimmten ausdrücklich vereinbarten Zweck gewidmet, den der Darlehensnehmer nicht beachtet hat, dann war der Darlehensgeber berechtigt, die vorzeitige Kündigung des Darlehens auszusprechen und es wegen nachträglichen Wegfalles des ausdrücklichen Geschäftszweckes (§ 1435 ABGB) sofort fällig zu …

27.03.1996
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RS0019204


Die Abtretung der aus einem Kreditvertrag sich ergebenden Forderungen durch den Kreditgeber ist zulässig.

24.06.1986
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RS0019337


Dass kein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart wurde, ändert an der Rechtsnatur des Darlehens nichts.

12.01.1982
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RS0019419


Biden Kaufvertrag und Darlehensvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft, kann wegen des synallagmatischen Zusammenhanges der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises nicht verlangen, ohne seinerseits die ihm aus diesem einheitlichen Rechtsgeschäft treffenden Verpflichtungen – wozu unter anderem die Gewährung eines kaufpreisunabhängigen weiteren Darlehens …

13.09.1977
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RS0019404


Ein Darlehensvertrag verschafft Eigentum. Ob der Eigentümer eigenes oder über ein Darlehen erhaltenes Geld verwendet, macht bei der Verfügung hierüber keinen Unterschied. Es ist daher ein Leistungsbegehren, einen Geldbetrag als Darlehen zu verwenden, nicht möglich.

07.04.1976
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RS0004141


Die Forderung auf Erfüllung eines Darlehensvertrages ist unpfändbar.

10.03.1954
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RS0038635


Ein Darlehen, dessen Gegenstand preisgebundene Waren sind, ist nicht nach den Preisregelungsvorschriften unzulässig.

09.01.1952
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