Schlagwort: Immobilienbewertung im Steuerrecht FILTER AUFHEBEN
Durchsuchen Sie die Inhalte
Wenn Sie die gesamte Wissensdatenbank durchsuchen möchten, verwenden Sie bitte das Forumlar auf der Startseite.
Fiktive Anschaffungskosten müssen nicht von vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten übernommen werden
Bei der Feststellung des Einheitswertes besteht keine gesetzliche Verpflichtung der belangte Behörde, die Ergebnisse eines vom Abgabepflichtigen vorgelegten Sachverständigengutachten zu übernehmen. Es ist ihr nämlich nicht versagt, die fiktiven Anschaffungskosten eines Mietwohngrundstückes auf andere geeignete Weise zu ermitteln
Amtliche Kaufpreissammlungen müssen nicht vollständig sein, sondern nur einen repräsentativen Querschnitt der Verkäufe bieten
Auf die Vollständigkeit der amtlichen Kaufpreissammlung kommt es nicht an. Entscheidend ist vielmehr, dass daraus ein (repräsentativer) Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgeht.
Wertermittlungsmethoden aus Deutschland werden nicht ausgeschlossen
Eine Aussage, dass die von der Bewertungswissenschaft in Deutschland entwickelten Grundsätze und Wertermittlungsmethoden von den Abgabenbehörden nicht in ihre Überlegungen miteinbezogen werden dürften, kann dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1994, 91/14/0098, keinesfalls entnommen werden.
Die Feststellung des Marktpreises setzt die Beobachtung einer Mehrzahl von Verkaufsfällen voraus
Die Beobachtung EINES Veräußerungsgeschäftes bildet keine taugliche Grundlage für die Ermittlung eines Marktpreises. Eine mängelfreie Feststellung eines Marktpreises setzt voraus, daß anhand der Beobachtung einer Mehrzahl von Verkaufsfällen ein Preisgefüge ermittelt wird. Bei der Ermittlung des Marktpreises sind solche Preise, …
Vergleichspreise mit ungewöhnlichen und persönlichen Verhältnissen sind nicht zu berücksichtigen
Es sind nur solche Vergleichspreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Weicht der bei einer Veräußerung …
Preisschwankungen sind durch Ab- und Zuschläge auszugleichen
Eingetretene Preisschwankungen infolge veränderter Marktverhältnisse oder Veränderungen des Geldwertes sind durch Abschläge oder Zuschläge auszugleichen. Verkaufsfälle, bei denen der zeitliche Abstand zum Feststellungszeitpunkt zu groß ist, können keinen Vergleichsmaßstab bilden.
Der gemeine Wert kann durch Ab- und Zuschläge zum Vergleichpreis ermittelt werden
Unter Bedachtnahme auf die preisbildenden Faktoren (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) kann der gemeine Wert gegebenenfalls durch Vornahme von Abschlägen und Zuschlägen zu einem Vergleichspreis ermittelt werden
Vergleichspreise sind nur bei übereinstimmenden Wertfaktoren tauglich
Bei der Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten eines Gebäudes anhand von Vergleichswerten ist insbesondere zu beachten: zutreffende, für die Ableitung des Verkehrswertes taugliche Vergleichspreise liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden Gebäudes und der Vergleichsobjekte in den wesentlichen preisbestimmenden …
Verkehrswertermittlung durch Vergleichspreise
Bei Anwendung der Methode, den Verkehrswert mit Hilfe der tatsächlich beim Erwerb der Vergleichsliegenschaften bzw Miteigentumsanteilen gezahlten Kaufpreise zu ermitteln, kann sinngemäß auf jene Grundsätze, die der VwGH für die Wertableitung aus Vergleichspreisen bei der Ermittlung des gemeinen Werts entwickelt …
Die Abgabenbehörde kann fiktive Anschaffungskosten auch anders als durch Verkehrswertgutachten ermitteln
Es besteht keine Verpflichtung der Abgabenbehörde, die Ergebnisse eines Schätzungsgutachtens über den Verkehrswert des Gebäudes zu übernehmen, weil es ihr nicht versagt ist, die fiktiven Anschaffungskosten auf andere geeignete Weise zu ermitteln
Fiktive Anschaffungskosten sind Marktpreis zum Stichtag
Da das EStG 1972 keine ins einzelne gehende Vorschrift, wie die fiktiven Anschaffungskosten von der Abgabenbehörde zu schätzen sind, enthält, gelten diesbezüglich die allgemeinen Vorschriften der BAO, nach denen die Abgabenbehörde bei der Schätzung des – dem Marktpreis (Verkehrswert) entsprechenden …
Für vermietete Gebäude ist die Wertermittlung nach Ertragswert tauglich
Die Tauglichkeit der Wertermittlung nach dem Ertragswert für vermietete Gebäude hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht. An dieser Beurteilung änderte sich auch dann nichts, wenn das vermietete Objekt der äußeren Erscheinung nach den Charakter eines Ein- oder Zweifamilienhauses …