Schlagwort: Pfandbestellungsvertrag und Besitzanweisung FILTER AUFHEBEN
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RS0110562
Bei der Verpfändung von Forderungen des Kunden gegen die Bank ist wegen der Identität von Pfandgläubiger und Drittschuldner eine Verständigung des Letzteren nicht erforderlich, weil das Pfandrecht jedenfalls mit der Entstehung der Forderung als vollzogen angesehen werden muss.
RS0011356
Der sogenannte Pfandbestellungsvertrag oder Verpfänderungsvertrag hat zum Inhalt, dass der Pfandgeber erklärt, zur Sicherung einer Forderung ein Pfand bestellen zu wollen und der Pfandnehmer damit übereinstimmend erklärt, dieses als Sicherheit annehmen zu wollen. Aus dem Wesen des Pfandrechtes ergibt sich …
RS0131373
Neben dem Pfandbestellungsvertrag unterliegt auch der Pfandvertrag grundsätzlich dem allgemeinen Vertragsrecht des ABGB. Dementsprechend werden auch die Willenserklärungen, die zum Pfandbestellungsvertrag bzw Pfandvertrag führen, nach den allgemein anerkannten Prinzipien ausgelegt, sodass der natürliche Konsens der Parteien dem objektiven Erklärungswert (also …
RS0060430
Mit dem in § 26 Abs 2 GBG genannten Rechtsgrund für das einzuverleibende Pfandrecht ist selbstverständlich nicht etwa der Kreditvertrag, sondern der Pfandbestellungsvertrag oder Verpfändungsvertrag gemeint. Beisatz (T2; 9 Ob 65/16y) Auch wenn Pfandbestellungsvertrag und Pfandvertrag in einer Urkunde zusammenfallen, …
RS0124150
Dass ein Machthaber durch ein zwischen ihm als Vertreter eines Machtgebers und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft und dessen Durchführung (hier: Pfandbestellungsvertrag und dessen Verbücherung) dem Vertretenen unmittelbar Nachteile und sich selbst mittelbar wirtschaftliche Vorteile verschafft, bedeutet noch nicht, dass eine …
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Für den rechtsgeschäftlichen Pfandrechtserwerb ist das Vorliegen folgender Voraussetzungen erforderlich: Gültiges Titelgeschäft (Pfandbestellungsvertrag), gültige dingliche Einigung (Verfügungsgeschäft = Pfandvertrag gemäß § 1368 ABGB) und gültiger Modus (wozu bei verbücherten Liegenschaften die Intabulierung der Hypothek erforderlich ist). Die dingliche Einigung ist …
RS0015083
Ist das Geschäft ein zweiseitiges ( hier Darlehens- und Pfandbestellungsvertrag ), muss die Urkunde von beiden Teilen unterschrieben sein. Die bloße Aufsandungsklausel genügt weder für die Einverleibung im Grundbuch noch für die Urkundenhinterlegung.
RS0037643
Da dem Pfandbriefgläubiger als solchen nur ein Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus den zur Deckung gehörigen Vermögenswerten, nicht aber ein gegen den dritten Sachbesitzer wirksames dingliches Pfandrecht zusteht, werden durch die Eintragung des Kautionsbandes und auch durch seine Löschung bücherliche …
RS0011360
Die Pfandbestellungsurkunde bildet auch für die Einverleibung eines Pfandrechtes zur Sicherung einer hinlänglich präzisierten strittigen Darlehensforderung den grundbuchsrechtlich hinreichenden urkundlichen Nachweis. Beisatz (T1; 5 Ob 449/97h): Das ist jedoch nicht der Fall, wenn sich der Nichtbestand der zu sichernden Forderung …
RS0011353
Der Titel besteht beim rechtsgeschäftlichen Pfandrechtserwerb im sogenannten Pfandbestellungsvertrag, die Erwerbsart bei unbeweglichen Sachen in der bücherlichen Einverleibung.
RS0005097
Bei Bescheinigung des Anspruchs kommt es nicht darauf an, ob die gefährdete Partei den Vertrag im Grundbuch hätte bereits durchführen lassen können, sondern darauf, ob sie gegenüber ihrem Vertragspartner einen Anspruch auf Zuhaltung des Vertrages hat. Zu den Pflichten des …