Schlagwort: Sicherstellung FILTER AUFHEBEN
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RS0119104
Belehrung über Sicherungsmöglichkeiten: Eine unterlassene Belehrung über andere Sicherungsmöglichkeiten als die grundbücherliche Sicherung nach § 9 BTVG ist nur dann für einen durch die Insolvenz des Bauträgers entstandenen Schaden kausal, wenn der Erwerber andernfalls vom Vertragsabschluss Abstand genommen hätte oder …
RS0021730
Leistungsverweigerungsrecht nach Annahme: Wenn ein Werkbesteller eine unvollständige Erfüllung angenommen und deren Verbesserung verlangt hat, ist er berechtigt, die ganze Gegenleistung bis zur Verbesserung des mangelhaften Werkes zu verweigern. Die Einrede soll nicht nur den Leistungsberechtigten absichern, sondern auch einen …
RS0064493 T7
Haftrücklass im Konkursfall: Wenn der Masseverwalter nach Konkurseröffnung eine Rücktrittserklärung abgibt, wird der Vertrag dadurch nicht aufgehoben. Es unterbleibt nur die weitere Erfüllung des Vertrags. Der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners wird in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt. Über einen Anspruch auf Zahlung des …
RS0021872 T1
Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers: Bis zur Behebung der Mängel darf der Besteller den gesamten aushaftenden Betrag und nicht bloß das hiefür erforderliche Deckungskapital zurückbehalten. Bei einer vergleichsweisen Einigung über eine Zahlung bei einem mängeldeckenden Haftrücklass besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
RS0017005
Bankgarantie: Eine Bankgarantie wird gerade wegen der Strenge und Sicherheit der Haftung vereinbart. Deswegen gilt bei der Auslegung der Erklärung einer Bankgarantie, dass die Parteien die für den Verpflichteten schwerere Form gewählt haben.
RS0022152
Haftrücklass im Innenverhältnis einer GesbR: Wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Einziehung eines Haftrücklasses von einem Dritten für eine behauptete Gesellschaftsschuld in Anspruch genommen wird, die nach dem Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis nur den anderen Gesellschafter betrifft, hat dieser …
RS0016980
Bankgarantie umfasst nicht Schadenersatz: Wird eine Bankgarantie für einen Haftrücklass übernommen, so ist ein Verzugsschaden oder Nichterfüllungsschaden nicht mitumfasst.
RS0028394 T5
Bankgarantie löst keine Verjährungsfrist aus: Der Abruf einer den Haftrücklass ersetzenden Bankgarantie vom Generalunternehmer durch den geschädigten Bauherren ist keine endgültige Zahlung, die die Verjährungsfrist für den Regressanspruch des Generalunternehmers gegenüber seinen Subunternehmern auslöst.
RS0017002
Bankgarantie statt Haftrücklass: Eine Bankgarantie anstelle eines Haftrücklasses soll dem Begünstigten nicht nur eine Sicherheit geben, sondern ihn so stellen, wie wenn er die fragliche Summe Bargeld noch gar nicht aus der Hand gegeben hätte.
RS0126410
Abruf der Bankgarantie löst keine Regressverjährung aus: Wenn der Generalunternehmer statt eines Haftrücklasses eine Bankgarantie gibt und diese abgerufen wird, stellt das nock keine endgültige Zahlung dar, die die Verjährungsfrist für den Regressanspruch auslöst.