Schlagwort: Sicherstellung FILTER AUFHEBEN
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RS0064493 T7
Haftrücklass im Konkursfall: Wenn der Masseverwalter nach Konkurseröffnung eine Rücktrittserklärung abgibt, wird der Vertrag dadurch nicht aufgehoben. Es unterbleibt nur die weitere Erfüllung des Vertrags. Der Erfüllungsanspruch des Vertragspartners wird in einen Schadenersatzanspruch umgewandelt. Über einen Anspruch auf Zahlung des …
RS0021872 T1
Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers: Bis zur Behebung der Mängel darf der Besteller den gesamten aushaftenden Betrag und nicht bloß das hiefür erforderliche Deckungskapital zurückbehalten. Bei einer vergleichsweisen Einigung über eine Zahlung bei einem mängeldeckenden Haftrücklass besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
RS0017005
Bankgarantie: Eine Bankgarantie wird gerade wegen der Strenge und Sicherheit der Haftung vereinbart. Deswegen gilt bei der Auslegung der Erklärung einer Bankgarantie, dass die Parteien die für den Verpflichteten schwerere Form gewählt haben.
RS0022152
Haftrücklass im Innenverhältnis einer GesbR: Wenn ein Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Einziehung eines Haftrücklasses von einem Dritten für eine behauptete Gesellschaftsschuld in Anspruch genommen wird, die nach dem Gesellschaftsvertrag im Innenverhältnis nur den anderen Gesellschafter betrifft, hat dieser …
RS0016980
Bankgarantie umfasst nicht Schadenersatz: Wird eine Bankgarantie für einen Haftrücklass übernommen, so ist ein Verzugsschaden oder Nichterfüllungsschaden nicht mitumfasst.
RS0028394 T5
Bankgarantie löst keine Verjährungsfrist aus: Der Abruf einer den Haftrücklass ersetzenden Bankgarantie vom Generalunternehmer durch den geschädigten Bauherren ist keine endgültige Zahlung, die die Verjährungsfrist für den Regressanspruch des Generalunternehmers gegenüber seinen Subunternehmern auslöst.
RS0017002
Bankgarantie statt Haftrücklass: Eine Bankgarantie anstelle eines Haftrücklasses soll dem Begünstigten nicht nur eine Sicherheit geben, sondern ihn so stellen, wie wenn er die fragliche Summe Bargeld noch gar nicht aus der Hand gegeben hätte.
RS0119103
Unterschied der Sicherungsmodelle nach BTVG: Das Sicherungsmodell nach § 8 BTVG sichert die Rückforderungsansprüche des Erwerbers. Das grundbücherliche Sicherstellungsmodell nach § 9 BTVG sichert das besondere Interesse des Erwerbers am Erwerb einer bestimmten Wohnung.
RS0022602 T2
Schadenseintritt trotz Sicherstellung bei Insolvenz: Ein Schaden tritt nicht erst mit der endgültigen Uneinbringlichkeit einer Rückersatzforderung ein, sondern schon mit der Leistung der nicht geschuldeten Zahlung, wenn der zur Rückzahlung Verpflichtete nicht in der Lage ist, seiner Verpflichtung nachzukommen. Bei …
RS0126410
Abruf der Bankgarantie löst keine Regressverjährung aus: Wenn der Generalunternehmer statt eines Haftrücklasses eine Bankgarantie gibt und diese abgerufen wird, stellt das nock keine endgültige Zahlung dar, die die Verjährungsfrist für den Regressanspruch auslöst.