Schlagwort: Spareinlage FILTER AUFHEBEN
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RS0130973
Im Verlassenschaftsverfahren haben der Gerichtskommissär und das Verlassenschaftsgericht ein Auskunftsrecht gegenüber Banken. Ebenso ist das Verlangen nach Beischaffung eines Überweisungsbelegs zulässig. Die Bank kann sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen. Auch mit dem Hinweis auf Rechte Dritter oder von Kontomitinhabern …
RS0131962
Für die Frage, ob ein Sparbuch in die Verlassenschaft fällt, ist es ein starkes Indiz, wenn das Sparbuch auf den Namen des Verstorbenen identifiziert war.
RS00094579
Werden vinkulierte Sparbücher jemandem anvertraut und in dessen Alleingewahrsam übertragen, dann können sie Objekte einer Veruntreuung sein. Die Zueignung wird durch eine entsprechende Verfügung über die Einlage bewirkt. Wird hingegen dem Übernehmer eine bestimmte Dispositionsbefugnis eingeräumt, dann liegt im Fall, …
RS0013540
Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Spareinlage in den Nachlass eines Verstorbenen fällt, kann das Abhandlungsgericht Auskünfte auch von Banken einholen. Eine solche Anfrage ist aber auf Auskünfte zu beschränken, die dem Zweck der weiteren Klärung der Nachlasszugehörigkeit …
RS0103502
Der Einleger eines Sparbuchs hat gegen die Bank einen schuldrechtlichen Rückforderungsanspruch.
RS0102510
Kleinbetragssparbücher nach § 32 Abs 4 Z 1 BWG (bis 15.000 EUR) werden grundsätzlich durch Übergabe und Mitteilung des Losungsworts ins Eigentum des Übernehmers übertragen.
RS0117774
Eine Zinsanpassungsklausel, wonach eine Bank berechtigt ist, den vereinbarten Zinssatz in einem angemessenen Ausmaß abzuändern, wenn sich das Zinsniveau für Einlagen oder auf dem Geldmarkt oder Kapitalmarkt verändert, beziehungsweise kreditpolitischen oder währungspolitische Maßnahmen Änderungen auf dem Kreditmarkt bewirken, ist mangels …
RS0125504
Spareinlagen sind durch eine gewisse längerfristige Dauer und den Veranlagungszweck der Verzinsung gekennzeichnet und haben typischerweise Vermögensbildungs- und Gewinnerzielungsfunktion. Eine „Nullverzinsung“ widerspricht den elementaren und gesetzlich angelegten Zwecken einer Spareinlage (Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion) diametral. Eine Zinsanpassungsklausel, die eine „Nullverzinsung“ ermöglicht, …
RS0004069
Die Pfändung einer Spareinlage geschieht dadurch, dass der Gerichtsvollzieher das Sparbuch an sich nimmt und darüber ein Pfändungsprotokoll aufnimmt. Ist das Sparbuch nicht vorhanden, so ist die Forderung zu pfänden und dem Gläubiger die Ermächtigung zu erteilen, die Kraftloserklärung einzuleiten.
RS0127419
Haben die Vertragspartner keine Bindung der Spareinlage für eine bestimmt Frist vereinbart, so kann der Kunde seinen Rückzahlungsanspruch jederzeit geltend machen. Der Anspruch wird mit der Vorlage der Sparurkunde zur sofortigen Auszahlung fällig gestellt.
RS0010928
Der Spareinlagenvertrag ist keine klassische Verwahrung, sondern ein Vertrag eigener Art. Der Einleger hat gegen das Kreditinstitut ein Forderungsrecht auf Rückzahlung der Einlage.
RS0127717
Die Bank kann gegen den fälligen Rückzahlungsanspruch aus einem Sparbuch aufrechnen, wenn dies vertraglich vereinbart war oder der Kunde bei Abschluss des Spareinlagenvertrags mit dem Bestehen von Gegenforderungen rechnen musste.