Schlagwort: Unbewegliche Sache FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0118106


Eine für den Einbau in ein Gebäude bestimmte Sanitärzelle ist schon vor dem Einbau als Gebäudeteil, also als Teil einer unbeweglichen Sache anzusehen. Die Einschätzung, ob bewegliche oder unbewegliche Sache, kann nicht losgelöst vom Versicherungszweck betrachtet werden, sondern muss im …

18.02.2013
WEITER LESEN

RS0009821


Ein Kachelofen ist eine unbewegliche Sache.

25.09.1990
WEITER LESEN

RS0131100


Ist die herzustellende Sache an sich beweglich, aber zum festen Einbau in eine unbewegliche bestimmt, so geht es grundsätzlich insgesamt um die Herstellung einer unbeweglichen Sache, für die keine Rügeobliegenheit besteht, sofern der Schuldner vereinbarungsgemäß die bewegliche Sache selbst mit …

23.11.2016
WEITER LESEN