Schlagwort: Vorrangverletzung FILTER AUFHEBEN
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RS0073618
Der im fließenden Verkehr befindliche, gegenüber dem am Fahrbahnrand Haltenden bevorrangte Fahrzeuglenker ist nicht gehalten, ein Blinkzeichen des Wartepflichtigen im Sinne einer bedenklichen Verkehrssituation auszulegen und schon daraus zu entnehmen, dass der Wartepflichtige ohne Rücksicht auf die erkennbare Annäherung eines …
RS0074461
Durch einen Verstoß gegen das Verbot, an einem vor einer Querstraße gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeizufahren, wenn die Voraussetzungen für das Vorbeifahren gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht gegeben sind, wird der dem Vorbeifahrenden gegenüber …
RS0074450
Die Vorbeifahrt eines gemäß § 19 Abs 5 StVO den Vorrang genießenden Verkehrsteilnehmers ist vom Linksabbieger noch vor Verlassen der eigenen rechten Fahrbahnhälfte abzuwarten (ZVR 1968/48).
RS0074735
Der Wartepflichtige hat den Vorrang des nach links abbiegenden Vorrangsberechtigten so lange zu wahren, bis dieser die bevorrangte Straße mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.
RS0027259
Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muss dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.
RS0075054
Der Vorrangfall, dass Fahrzeuge im fließenden Verkehr den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Parkplätzen kommen, haben, ist auch dann gegeben, wenn zwar eine nachträgliche Berechnung ergibt, dass die Fahrzeuge nicht zusammengestoßen wären, falls jedes Fahrzeug mit der von ihm erreichten …
RS0075099
Vorrang setzt voraus, dass der Berechtigte überhaupt die Möglichkeit zum Weiterfahren hat.
RS0074895
Der Wartepflichtige darf grundsätzlich nicht annehmen, dass der Vorrangberechtigte auf seinen Vorrang verzichten werde; er darf es aber dann, wenn der Vorrangverzicht zweifelsfrei erkennbar ist.
RS0074373
Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang.
RS0059132 [T3]
Auch wenn ein geringfügiges Überschreiten der Mittellinie bzw Fahrbahnmitte durch den Linksabbieger grundsätzlich noch keine Vorrangverletzung (iSd § 19 Abs 5 StVO) begründet, ändert dies nichts daran, dass bei einer Nötigung zu einem unvermittelten Bremsen iSd § 19 Abs 7 …
RS0087383
Ist für den seine Richtungsfahrbahn ordnungsgemäß befahrenden Wartepflichtigen hingegen nicht rechtzeitig erkennbar, dass ein linksabbiegender Bevorrangter seine Fahrbahnhälfte befahren wird oder muss, begeht er keine Vorrangverletzung, wenn er eine Fahrweise einhält, die es ihm erlaubt, bis zum Beginn der Querstraße …
RS0073337
Der Wartepflichtige muss den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung – also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten – derart einstellen, dass die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder …