Schlagwort: Baustellensicherung FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0109827


Gefahrenzeichen Baustelle: Arbeiten auf einer Straße sind durch das Gefahrenzeichen Baustelle anzuzeigen (§§ 90 und 32 Abs 6 StVO). Hinsichtlich dieser Verkehrssicherungspflicht sind an den Bauführer strenge Anforderungen zu stellen. Insbesondere muss er allfällige von der Behörde erteilte Auflagen genau beachten.

26.02.1998
WEITER LESEN

RS0023054


Sicherung von Deckenöffnungen: Sichert ein Baupolier eine Deckenöffnung provisorisch mit einer Spannplatte ab und lehnt er Schaltafeln zur Absicherung derart an, dass der Eindruck entsteht, die Schaltafeln seien als Laufbretter angelehnt worden, dann ist dies keine ordnungsgemäße Absicherung und es …

10.01.1979
WEITER LESEN

RS0021827


Fürsorgepflicht des Werkbestellers: Beim Werkvertrag hat der Besteller auch gegenüber den Arbeitern des Unternehmers eine Fürsorgepflicht. Diese bezieht sich vor allem auf die Sicherung der Arbeitsstätte, wozu auch die Absicherung des Fahrwegs für Lastenbeförderungen auf einer Baustelle und die Einhaltung …

28.02.1963
WEITER LESEN

RS0023355


Wesen der Verkehrssicherungspflicht: Unter der allgemeinen Verkehrssicherungs­pflicht versteht man, dass jeder, der einen Verkehr für Menschen eröffnet, dann auch für die Sicherheit auf den Verkehrsflächen zu sorgen hat. Dies gilt auch, wenn der Verkehr nur für einen beschränkten Personenkreis eröffnet …

29.11.1961
WEITER LESEN

RS0027600


Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit: Wenn vor einer Baustelle die Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit für die Straßenbahn vorgeschrieben ist, dann geschieht das nicht nur zur Sicherung der Arbeiter an der Baustelle, sondern auch zum Schutz der Fahrgäste des Straßenbahnzuges. Wenn der Straßenbahnfahrer die …

07.04.1961
WEITER LESEN

RS0023609


Kennzeichnung von Baustellen: Die Unterlassung oder bloß mangelhafte Vornahme der Kennzeichnung einer Straßen- oder Eisenbahnbaustelle durch die Baufirma kann als Verschulden zu werten sein und zu Schadenersatzansprüchen führen.

25.09.1969
WEITER LESEN

RS0022778 T25


Haftung für Schäden außerhalb der Baustelle: Eine Haftung für den Baustellenverkehr kann sich auch außerhalb der Baustelle selbst ergeben. So bspw, wenn schwere LKWs bei der Zufahrt zur Baustelle auf einem gepflasterten Gasthausparkplatz reversieren und dies dort zu Beschädigungen an …

29.08.1968
WEITER LESEN

RS0023589


Kennzeichnung von Baustellen: Die Unterlassung oder bloß mangelhafte Vornahme der Kennzeichnung einer Straßen- oder Eisenbahnbaustelle durch die Baufirma kann als Verschulden zu werten sein und zu Schadenersatzansprüchen führen.

08.02.1957
WEITER LESEN

RS0054366


Geltung der StVO auf Baustellen: Gemäß § 20 Abs 4 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) gelten innerhalb von Betrieben und auf Baustellen die der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sinngemäß, soweit nicht betriebliche Notwendigkeiten eine Abweichung erfordern. Solche Abweichungen sind in der Arbeitsstätte …

19.09.1963
WEITER LESEN

RS0073861


Einweiser bei Baustellenverkehr: Beim Baustellenverkehr ist dann jedenfalls ein Einweiser beizuziehen, wenn der Lenker etwa wegen der Bauart des Fahrzeuges (zB einer Kehrmaschine) nicht in der Lage ist, die Strecke ständig im Auge zu behalten und sich davon zu überzeugen, …

06.11.1962
WEITER LESEN

RS0073963


Einweiser bei Baustellenverkehr: Beim Baustellenverkehr ist dann jedenfalls ein Einweiser beizuziehen, wenn der Lenker etwa wegen der Bauart des Fahrzeuges (zB einer Kehrmaschine) nicht in der Lage ist, die Strecke ständig im Auge zu behalten und sich davon zu überzeugen, …

10.05.1988
WEITER LESEN

RS0049874


Amtshaftung der Straßenbehörde: Wenn eine Straßenbaustelle in einem durch Steinschlag gefährdeten Bereich liegt, dann hat die Behörde durch Auflage (§ 90 Abs 3 StVO) dafür Sorge zu tragen, dass eine Baustellenverkehrsampel so aufgestellt wird, dass Verkehrsteilnehmer beim Warten vor der …

19.03.1975
WEITER LESEN