Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN
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RS0119579
Risiko des Kalkulationsirrtums: Liegt dem Pauschalpreisvertrag nur eine Baubeschreibung zugrunde, wird ein bei der Anbotstellung erfolgter Kalkulationsirrtum in der Regel nur ein unbeachtlicher Motivirrtum sein, da die Kalkulation nicht offengelegt wurde. Die Kalkulation bleibt in einem solchen Fall Risiko des …
RS0022059 T8
Mehrleistungen bei Pauschalpreis: Kommt es aber nachträglich zu Änderungen des vereinbarten Leistungsinhalts, so wirken sich diese auch auf die Höhe des zu leistenden Entgelts aus. Der Besteller schuldet für die in Abänderung des Vertragsinhalts zu erbringenden Mehrleistungen ein angemessenes Entgelt, …
RS0021964 T2
Kollektivvertragsabhängige Preiserhöhung: Bei auf das Ende der Anbotsfrist rückwirkenden kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen ist eine entsprechende Preiserhöhung zulässig.
RS0022059 T7
Irrtum bei Pauschalpreis: Liegt dem Pauschalpreisvertrag nur eine Baubeschreibung zugrunde, wird ein bei der Anbotstellung erfolgter Kalkulationsirrtum in der Regel nur ein unbeachtlicher Motivirrtum sein, da die Kalkulation nicht offengelegt wurde. Die Kalkulation bleibt in einem solchen Fall Risiko des …
RS0021964 T1
Zwischenmodell zur Preisrisikotragung: Eine Aufteilung der Preisrisikotragung in der Weise, dass Änderungen des allgemeinen Preisgefüges bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (zu Lasten des Unternehmers) für die Entgeltbestimmung unbeachtlich sein, Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt aber (zu Lasten des Bestellers) bei der …
RS0022059 T6
Keine Mehrkosten bei Pauschalpreis: Mehrkosten im Rahmen einer Pauschalpreisvereinbarung rechtfertigen grundsätzlich keine Werklohnerhöhung, solange sie den ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt betreffen.
RS0021964
Zweifelsgrenze vier Monate: Nach der in Österreich generell akzeptierten ÖNORM B 2110 sind Preise von Bauleistungen, die nach dem Vertrag innerhalb von vier Monaten nach Angebotslegung zu beenden sind, im Zweifel Festpreise; sollen sich die Arbeiten nach dem Vertrag auf …
RS0022059 T1
Keine Pauschalpreisvereinbarung bei Einzelpreisen: Ein Auftrag, der nicht nur die Gesamtsumme, sondern auch die Einzelleistungen und die Einzelpreise anführt, ist keine Pauschalvereinbarung in diesem Sinne.
RS0022059
Pauschalpreisvereinbarung: Bei einem Werkvertrag mit Pauschalpreisvereinbarung darf der Unternehmer keine Preiserhöhung fordern, auch wenn das Werk mehr Arbeit oder größere Auslagen erfordert als er vorhergesehen hatte. Er trägt die Gefahr der Mehrarbeit ebenso wie ihm der ganze Nutzen zufällt, wenn …
RS0022038 T3
Fälligkeit bei Pauschalpreis: Die Fälligkeit des Werklohnes tritt grundsätzlich mit der Vollendung des Werkes ein. Hier: Pauschalpreis.
RS0021936
Rechnungslegungspflicht auch ohne Kostenvoranschlag: Wenn ein Werkvertrag abgeschlossen wird und vor Erbringung der Leistung Zahlungen geleistet werden, ohne daß ein Pauschalpreis als Werklohn vereinbart wurde, ist es selbstverständlich, daß nach Vollendung des Werks über die erbrachten Leistungen Rechnung gelegt werden …
RS0028222
Mehraufwendungen nach Kostenvoranschlag: Der OGH schließt sich der Meinung von Krejci (in Rummel, ABGB, Rdz 7 und 25 zu § 1170 a in Verbindung im Rdz 11 und 27 zu § 1168) an, daß höhere Werklohnforderungen des Unternehmers wegen Mehraufwendungen, …