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Kein Sachverständiger zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung
Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.
Keine Verkehrswertermittlung durch Abzug von Reparaturkosten
Der Verkehrswert eines Gebäudes im Erwerbszeitpunkt läßt sich nicht dadurch ermitteln, daß vom Wert des vom Erwerber umgebauten Gebäudes die (geschätzten) Reparaturkosten abgezogen werden, weil die Umbaukosten nicht der Wertveränderung des Gebäudes durch den Umbau gleichzusetzen sind.
Kaufpreisaufteilung nach objektiven Maßstäben
Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen
Die Differenzmethode führt nur zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis, wenn der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht
Nur in den Fällen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstandes der Bebauung) unbedenklich festgestellt werden kann und überdies der tatsächliche gesamte Kaufpreis für die bebaute Liegenschaft weitestgehend ihrem Verkehrswert entspricht, kann die Differenzmethode …
Differenzrechnung entspricht nicht den Wertverhältnissen
Eine Differenzrechnung, bei welcher der Wert des Bodens vom Gesamtkaufpreis in Abzug gebracht wird, führt in der Regel nicht zu einer, den Wertverhältnissen entsprechenden Aufteilung der Anschaffungskosten einer bebauten Liegenschaft
Kaufpreisaufteilung nach objektiven Maßstäben
Die Aufteilung des Kaufpreises einer bebauten Liegenschaft hat nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Hiezu ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen
Verhältnisrechnung
Zum Zwecke der Berechnung der AfA ist bei einem einheitlichen Kaufpreis für ein bebautes Grundstück zunächst der Verkehrswert des Grund und Bodens bzw der des Gebäudes im Zeitpunkt des Erwerbes festzustellen. In dem Verhältnis, das diesen Anteilen entspricht, ist der …
Mietrechtliche Beschränkungen sind wertmindernd
Bei der Wertermittlung für Grund und Boden ist regelmäßig auch der Umstand der Bebauung, vor allem bei Bestehen mietrechtlicher Beschränkungen, wertmindernd zu berücksichtigen.
Sachwertverhältnismethode
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 4. Juni 2003, 99/13/0238, ausgeführt, dass die Ermittlung der anteiligen Werte für Grund und Boden bzw Gebäude grundsätzlich nicht auf die Ausführungen im Artikel von Lenneis in der ÖStZ 1998, S 576, (Fiktive Anschaffungskosten, …
Sachwertverhältnismethode
Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes ist jeweils der Verkehrswert des bloßen Grund und Bodens einerseits und des Gebäudes andererseits zu schätzen und der Kaufpreis im Verhältnis dieser Werte aufzuteilen (Methode des Sachwertverhältnisses). Eine Differenzrechnung, bei welcher der …
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude
Der Verkehrswert einer Liegenschaft (der letztendlich von Angebot und Nachfrage am Grundstücksmarkt abhängt, der örtlich durchaus unterschiedlich sein kann und konjunkturellen Schwankungen unterliegt) lässt sich trotz sorgfältiger, gewissenhafter und gebührender Berücksichtigung aller wertbeeinflussender Umstände erfahrungsgemäß nicht mathematisch genau errechnen, sondern …
Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude
Entspricht der Gesamtkaufpreis für eine bebaute Liegenschaft weitestgehend ihrem Verkehrswert und steht auch der Wert von Grund und Boden außer Streit, kann die Differenzmethode zur Aufteilung des Wertes einer bebauten Liegenschaft in Grundwert und Gebäudewert, bei der nach Feststellung des …