Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0074888


Ein Verzicht auf den Vorrang kann nicht in Betracht kommen, wenn sich zwei Fahrzeuge nicht im Verhältnis von Vorrangsberechtigtem und Wartepflichtigem gegenüberstehen.

08.09.1976
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RS0074562


Keine Verletzung des Vorranges, wenn nach Beendigung des Kreuzens, Einbiegens oder Einordnens der Lenker des Fahrzeuges, dem der Vorrang zukam, durch den Umstand, dass sich ein vorher wartepflichtiges Fahrzeug nunmehr auf seiner Fahrbahn befindet, sich zu einem Überholen oder zu …

13.09.1983
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RS0074463


Der auf einer gekennzeichneten Vorrangstraße fahrende und daher gemäß § 19 Abs 3 StVO gegenüber Fahrzeugen auf von rechts einmündenden Straßen Vorrangige hat zu beweisen, dass dem aus einer solchen Straße kommenden Fahrzeuglenker ungeachtet des hier fehlenden Gefahrenzeichens nach § …

17.04.1975
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RS0073695


Parkt ein Personenkraftwagen derart aus, dass er zwar die rechte Fahrbahnhälfte beansprucht, die linke Fahrbahnhälfte für den fließenden Verkehr aber ohne Gefährdung freigibt, dann erscheint der im fließenden Verkehr befindliche Fahrzeuglenker, wenn kein Gegenverkehr vorhanden ist, zum Benützen der linken …

18.11.1982
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RS0075056


Der Vorrang gibt das Recht, als Lenker eines Fahrzeuges als erster von zwei oder mehreren Fahrzeugen unbehindert über jene Fahrbahnfläche zu fahren, auf der eine Berührung der Fahrzeuge möglich wäre.

17.01.1974
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RS0073337


Der Wartepflichtige muss den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung – also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten – derart einstellen, dass die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder …

15.11.1971
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RS0074524


Eine Verletzung des § 19 Abs 7 StVO liegt nicht vor, wenn dem Vorrangberechtigten nur eine geringfügige Ermäßigung seiner Geschwindigkeit zugemutet wird. Ein Herabsetzen der Geschwindigkeit von fünfunddreißig bis vierzig auf neunzehn km/h bei Fahrbahnglätte ist nicht geringfügig (vgl T1 …

04.12.1969
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RS0026775


Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten.

21.01.1969
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RS0074617


Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO vorliegt, können die besonderen örtlichen, vor allem die Sichtverhältnisse, nicht außer Betracht bleiben. Bei strenger wörtlicher Auslegung dieser Bestimmung würde ansonsten oft überhaupt keine Einfahrmöglichkeit bestehen.

22.09.1966
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RS0074605


Eine Vorrangverletzung liegt nur dann nicht vor, wenn der Vorrangberechtigte weder zu Ablenkungsmanövern, noch zu Bremsmanövern genötigt wird. Dem Vorrangberechtigten ist die Vorfahrt schon in Zweifelsfällen zu überlassen, insbesondere dann, wenn die Geschwindigkeit des begünstigten Verkehrsteilnehmers nicht mit voller Sicherheit …

22.04.1960
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RS0074574


Eine Vorrangverletzung liegt nur dann vor, wenn das den Vorrang genießende Fahrzeug durch das Verhalten des Wartepflichtigen gezwungen wurde, seine Fahrweise (bremsen, ausweichen) zu ändern.

08.10.1958
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RS0074716


Der Vorrang steht dem Vorrangberechtigten bis zum vollständigen Verlassen der bevorrangten Verkehrsfläche zu. Der Benachrangte hat den Vorrang zu wahren, bis der Bevorrangte die übergeordnete Verkehrsfläche mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.

27.01.1983
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