Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0030106


Das Begehren auf Reparaturkosten setzt nicht voraus, dass die Reparatur bereits durchgeführt wurde; vielmehr genügt die Reparaturabsicht, wofür der Geschädigte beweispflichtig ist. Steht hingegen fest, dass die Reparatur nicht durchgeführt werden soll, dann kann nur die objektive Wertminderung zugesprochen werden.

03.03.1994
WEITER LESEN

RS0030400


Der Ersatz des merkantilen Minderwertes des Fahrzeuges ist unabhängig davon, ob das Fahrzeug tatsächlich repariert oder in beschädigtem Zustand verkauft wird.

02.09.1982
WEITER LESEN

RS0031205


Die merkantile Wertminderung ist positiver Schaden, der zusätzlich zu den Kosten der Reparatur des Fahrzeuges, ersetzt werden muss. Ein Vorschaden schließt den Zuspruch einer merkantilen Wertminderung nicht aus.

28.11.1972
WEITER LESEN

RS0030366


Bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes ist vom Differenzbetrag zwischen dem Zeitwert des Kraftfahrzeuges im Zeitpunkt des Unfalles und dem Wert im repariertem Zustand nach dem Unfall auszugehen.

13.04.1972
WEITER LESEN