Schlagwort: Eisenbahnunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0059147


Keine Haftung der Eisenbahn, wenn ein weiblicher Fahrgast mit Stöckelschuhen (Bleistiftabsätzen) auf einem Gitterrost – Trittbrett stecken bleibt und stürzt, da dies nur auf eigene Unachtsamkeit zurückzuführen ist.

27.02.1964
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RS0029783


Haftung der Eisenbahn für Unterlassung der Schneesäuberung in einer Haltestelle ohne Fahrkartenausgabe.

31.10.1958
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RS0029850


Die Ankündigung der Einfahrt des D – Zuges in den Bahnhof und die damit verbundene Aufforderung an die Fahrgäste, vom Bahnsteigrande zurückzutreten, ist keineswegs bloßes Entgegenkommen der Eisenbahn, sondern stellt eine vertragliche Nebenverpflichtung des Beförderungsunternehmens gegenüber seinen Fahrgästen dar.

08.01.1958
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RS0029840


Haftung der Eisenbahn für Unfall eines Fahrgastes (Knöchelbruch beim Aussteigen, da der Bahnsteig trotz Vereisung nicht bestreut war).

23.05.1956
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RS0058013


Haftung der Eisenbahn für Schäden, der durch Funkenflug auf einem benachbarten Grundstück entsteht.

20.04.1955
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RS0058486


Beim Übersetzen schienengleicher Bahnübergänge hat jedermann erhöhte Aufmerksamkeit und besondere Vorsicht in Ansehung einer allfälligen Zugsannäherung anzuwenden. Der Umstand, dass eine Lichtzeichenanlage einer Eisenbahnkreuzung kein Lichtzeichen gibt, bedeutet nicht freie Fahrt für kreuzende Fahrzeuge. Die Fahrzeuglenker haben sich unter Einhaltung …

19.11.1959
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RS0058063


Kein Verschulden einer Passagierin, die aus einem stehenden Zug auszusteigen beginnt, wobei sich der Zug ohne jedes Warnsignal in Bewegung setzt, als sie beim Aussteigen bereits das unterste Trittbrett des von ihr benützten Ausstiegs erreicht hat.

26.09.1989
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RS0022893


Das Aufspringen auf einen anfahrenden Zug durch einen Fahrgast liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit. Gerade das Bestehen eines diesbezüglichen Verbotsgesetzes (§ 44 Abs 3 EisbG) und der entsprechenden Strafbestimmung (§ 54 Abs 1 EisbG) zeigt, dass der Gesetzgeber mit solchen …

18.09.1985
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RS0026881


Schadensteilung 3 : 1 zu Lasten des Fahrgastes, der auf einen anfahrenden Zug aufspringt, dessen bevorstehende Abfahrt nicht angekündigt war (Berücksichtigung, dass dem Kläger als Pensionist der Beklagten die mit dem Aufspringen auf einen fahrenden Zug verbundenen Gefahren im besonderen …

18.09.1985
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RS0058147


Die besonderen Haftungsregeln des EKHG erfassen bei Eisenbahnen nicht bloß die Betriebsmittel, sondern den gesamten technischen Betrieb. Der Betrieb der Eisenbahn umfasst die gesamte technische Organisation. Unfälle, die nur durch Anlagen ohne Bezug auf den Betrieb der Eisenbahn verursacht werden, …

21.02.1980
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RS0131290


Nicht nur das Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern auch das Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist „befördernde Eisenbahn“ iSd § 4 Abs 1 EKHG und kann sich gegenüber dem Vertragspartner des Eisenbahnverkehrsunternehmens auf den Haftungsausschluss berufen.

23.02.2017
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RS0128310


Der Sturz eines Radfahrers beim Überqueren von Gleisen ist nicht dem Betrieb der Eisenbahn zuzurechnen.

07.08.2012
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