Schlagwort: Kreuzungsunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0075014
Als zulässige Geschwindigkeit ist nicht diejenige anzusehen, welche auf Grund der technischen Fahreigenschaften des benützten Fahrzeuges das Befahren der Kreuzung und der Kurve bei einigem Fahrkönnen noch zulässt, sondern allein die, welche vom Standpunkt der Sicherheit das absolut risikolose Durchfahren …
RS0074757
Ist der an sich Vorrangberechtigte von der Kreuzung noch so weit entfernt, dass der an sich Wartepflichtige vor dem Erreichen der Kreuzung durch den Vorrangberechtigten diese wieder verlassen hat, kann von einer Vorrangsituation nicht mehr gesprochen werden.
RS0074485
An Kreuzungen von Vorrangstraßen mit Straßen ohne Vorrang darf das auf der Straße ohne Vorrang sich bewegende Fahrzeug auch dann nicht bis zur Mitte der Kreuzung vorfahren, wenn nur von rechts, nicht aber von links auf der Vorrangstraße andere Fahrzeuge …
RS0026923
Fährt ein Fahrzeuglenker trotz einem auf seinem Fahrstreifen befindlichen nach links weisenden Richtungspfeil geradeaus weiter und wird durch ein vor der Kreuzung geradeaus fahrendes, nach der Kreuzung nach links gelenktes (bedeutet keinen Fahrstreifenwechsel) Fahrzeug abgedrängt, so verantwortet er allein das …
RS0073697
Sind die beiden linken Fahrstreifen vor der Kreuzung durch Richtungspfeile für den Linkseinbiegeverkehr gekennzeichnet und werden sie als solche somit nach der Kreuzung nicht mehr fortgesetzt, so stellt das Linkslenken des Fahrzeuges von dem durch Richtungspfeile für den Geradeausverkehr markierten …
RS0074467
Ein gemäß § 19 Abs 3 StVO im Vorrang befindlicher Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, seine nach § 20 StVO zulässige Geschwindigkeit allein wegen Annäherung an eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang oder deshalb herabzusetzen, weil die Querstraße schlecht einzusehen …
RS0074634
Die Einfahrt in eine bevorrangte Kreuzung mit einer Geschwindigkeit von neun km/h kann nicht als ein „Vortasten“ gewertet werden. Ebenso wenig bei 4 km/h (vgl T2 des RS).
RS0075447
Das Gefahrenzeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ (§ 50 Z 4 StVO) verpflichtet den die Vorrangstraße befahrenden Verkehrsteilnehmer auch zur Aufmerksamkeit auf den entfernteren Querverkehr, um auf eine erkennbare Missachtung des Vorranges rechtzeitig reagieren zu können.
RS0073495
Es ist Sache des an die Kreuzung herankommenden Fahrzeuglenkers, sich ihr so zu nähern, dass er die Verkehrslage im Kreuzungsbereich, insbesondere einen unschwer erkennbaren Rückstau rechtzeitig wahrnehmen und sein Verhalten darnach einrichten kann.
RS0073457
Für die Beurteilung einer Straßenstelle als Kreuzung ist der Winkel, in dem eine Straße in eine andere einmündet oder sie überschneidet, unerheblich. Auch eine Straßengabelung stellt eine Kreuzung im Sinne des § 2 Abs 1 Z 17 StVO dar (vgl …
RS0074307
Der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer ist nicht verpflichtet, seine zulässige Geschwindigkeit allein wegen der Annäherung an eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang oder deshalb herabzusetzen, weil die Querstraße schlecht einzusehen ist (siehe ZVR 1976/97).
RS0074673
Durch das Einfahren in die Kreuzung und Anhalten in einer Schrägstellung nach links derart, dass sich die rechte vordere Begrenzung des Fahrzeuges mindestens 0,75 Meter innerhalb des Kreuzungsbereiches befindet, verstößt der Lenker auch gegen die Schutznorm des § 19 Abs …