Schlagwort: MRG – Geltungsbereich FILTER AUFHEBEN
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RS0113969
MRG-Anwendung auf aufschiebend bedingten Vertrag: Auch ein aufschiebend bedingter Vertrag kann dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Dass sich der Vertrag bis zum Eintritt der Bedingung in einem Schwebezustand befindet, vermag am Vorliegen des Tatbestands nichts zu ändern, welcher die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes …
RS0109844
Unterscheidung Prekarium und Mietvertrag: Wird die Benützung einer Sache gegen Entgelt, jedoch gegen jederzeitigen Widerruf vereinbart, liegt ein Innominatvertrag vor. Ein solcher Vertrag ist außerhalb des mietrechtlichen Kündigungsschutzes oder des Schutzes des LPG wirksam; unterläge er allerdings als Mietvertrag dem …
RS0114725
Mietzinsanhebung im Teilanwendungsbereich: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur …
RS0109940
Teilanwendungsbereich für Mietgegenstand in Gebäude: Bei Auslegung des § 1 Abs 4 Z 1 MRG kann „Haus“ (= Gebäude) nicht mit „Liegenschaft“ gleichgesetzt werden.
RS0114724
Mietzinsanhebung im Teilanwendungsbereich: § 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Breich des …
RS0110398
Weiter Geschäftsräumlichkeitsbegriff: Der Begriff der „Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.
RS0114797
Teilanwendungsbereich bei Neuherstellung: Die gänzliche Aushöhlung und Entfernung eines Gebäudes samt Neuherstellung des Kellers und aller Geschoßdecken ist einer Neuerrichtung des gesamten Gebäudes gemäß § 1 Abs 4 Z 1 MRG gleichzuhalten.
RS0110399
Jagdhütten sind keine Geschäftsräumlichkeiten: Die Ausübung des Jagdrechtes liegt auch im öffentlichen Interesse. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ist aber davon auszugehen, daß derjenige, der ein Jagdrecht pachtet, dies überwiegend zu privaten Zwecken, also vor allem als eigene Freizeitbeschäftigung …
RS0110431
Beherbergungsunternehmen: Die Vermietung von Bestandobjekten im Betrieb eines Beherbergungsunternehmens im Sinne des § 1 Abs 2 Z 1 MRG ist nur dann anzunehmen, wenn der Vermieter dem Mieter die für ein Beherbergungsunternehmen typischen Leistungen erbringt und über eine Gewerbeberechtigung gemäß …
RS0111228
Mitmietung einer Gartenfläche: Der Mieter ist für die Tatsache, daß eine (grundsätzlich nicht den Bestimmungen des MRG unterworfene) Gartenfläche mitgemietet sei, behauptungspflichtig und beweispflichtig.
RS0111417
Wohnungseigentumsbegründung nach Mietvertragsabschluss: Eine dem Mietvertragsabschluß nachfolgende Wohnungseigentumsbegründung am Bestandobjekt kann den Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG nicht erfüllen. Zum Tatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG gehört nämlich, daß das Bestandobjekt (bereits) im …
RS0111647
Keine MRG-Anwendung bei Wohnungsgemeinnützigkeit: Für Mietgegenstände in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, ist § 1 Abs 3 MRG idF des 2. WÄG eine Verweisungsnorm auf die zwingenden Bestimmungen des § 20 WGG. Auf …