Schlagwort: Verbotene Ablöse FILTER AUFHEBEN
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RS0069936
§ 27 Abs 1 Z 1 MRG beschränkt den Ersatzanspruch des Vormieters gegen den neuen Mieter für Investitionen nicht auf die Aufwendungen, die der Vermieter einem ausscheidenden Mieter nach § 10 MRG zu ersetzen hätte; insoweit ist keine Änderung der …
RS0062287
Durch § 27 Abs 1 Z 1 MRG sind auch Personen geschützt, für die die Ablösevereinbarung ein Handelsgeschäft ist.
RS0114724
§ 27 Abs 1 Z 1 MRG ( ist im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (§ 1 Abs 4 Z 1 MRG) nicht, auch nicht analog anzuwenden (vgl ins T1 des RS).
RS0069785
Die Bereicherung des weichenden Mieters durch die ihm zugekommene „Ablöse“ ist primär daran zu messen, welche Gegenleistungen er dem neuen Mieter aus Anlass der Aufgabe und Übergabe des Mietobjektes erbracht, also welche Sachgüter er ihm zurückgelassen hat. Der Zweckwidmung der …
RS0114262
Die Bestimmung des § 27 Abs 1 Z 1 MRG stellt mit ihrem Verbot der Ablöseverträge auf gegebene oder versprochene Leistungen des neuen Mieters beim Mieterwechsel bzw Abschluss eines neuen Mietvertrages ab, gleichgültig ob sie dem Vermieter oder dem scheidenden …
RS0114080
Durch den Verstoß gegen § 6 Abs 4 dritter Satz MaklerG (Familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis des Maklers zum vermittelten Dritten, das die Wahrung der Interessen des Auftraggebers beeinträchtigen könnte und über das er nicht unverzüglich aufgeklärt hat) wird ein von …
RS0117871
Mehrere auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse belangte Antragsgegner bilden keine einheitliche Streitpartei.
RS0115130
Nach dem Normzweck des § 27 MRG ist auch derjenige rückforderungsberechtigt, der bewusst eine illegale Ablöse leistet, damit der Abschluss eines Mietvertrages zustandekommt; dies auch dann, wenn er von vornherein beabsichtigt, die verlangte Ablöse wegen Verstoßes gegen § 27 Abs …
RS0114593
Der in § 27 Abs 3 MRG geregelte Anspruch auf Rückforderung einer unzulässigen und verbotenen Ablöse ist ein gesetzlicher Bereicherungsanspruch.
RS0106943
Zulässig ist ein Begehren im besonderen Außerstreitverfahren nach § 37 MRG, wonach der Antragsteller von den Antragsgegnern die Zurückzahlung einer nach § 27 MRG verbotenen Ablöse von insgesamt zweihundertfünfzigtausend Schilling mit dem (so zu verstehenden) Vorbringen begehrt, er könne zunächst …
RS0106944
Ist ein Rückzahlungsbegehren (hier: § 27 MRG) gegen mehrere mögliche Antragsgegner gerichtet und ruft auch nur einer der Antragsgegner das Gericht an, so geht die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle hinsichtlich aller Antragsgegner auf das Gericht über. Diese Rechtsfolge entspricht durchaus der …
RS0103255
Bei unzulässig geleisteter Ablöse (§ 27 Abs 1 MRG) besteht ein Aufrechnungsverbot gegen den Rückforderungsanspruch des Mieters. Gegen eine Forderung des Mieters auf Rückzahlung einer unzulässigen Ablöse kann keine Gegenforderung eingewendet werden. Das gilt, wenn der Vermieter auf Rückzahlung einer …