Schlagwort: Wertpapier FILTER AUFHEBEN
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RS0032614
Bei Orderpapieren und Inhaberpapieren wird das Eigentum dadurch übertragen, dass das Wertpapier an den Erwerber übergeben wird. Dies gilt somit auch für nicht vinkulierte oder (bloß) mittels Losungswort vinkulierte, auf Überbringung lautende Sparurkunden.
RS0010938
Forderungen aus Rektapapieren werden durch Abtretung der verbrieften Forderung und nicht – wie bei Inhaber – und Orderpapieren – durch Übergabe des Wertpapiers übertragen.
RS0022537
Unter einem Schaden wird rechtlich jede Minderung des Vermögens und jeder Zustand verstanden, der als Nachteil aufzufassen ist. Es reicht aus, dass die Zusammensetzung des Vermögens des Geschädigten nicht mehr seinem Willen entspricht. Bei fehlerhafter Anlageberatung tritt der Schaden somit …
RS0009949
Wird ein Haus „samt Inventar“ verkauft, dann gehören dazu beispielsweise Möbel oder Bilder und alles, was zum Wohnen erforderlich ist, nicht hingegen Bargeld, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände. Diese sind nicht dem fortdauernden Gebrauch der Liegenschaft gewidmet.
RS0014920
Ein Irrtum über den Wert einer Sache stellt in der Regel keinen Grund zur Vertragsanfechtung dar. Gleiches gilt für Irrtümer über die künftige Wert- und Kursentwicklung von Wertpapieren. Besteht hingegen ein Irrtum über wertbildende Eigenschaften wie eine dem Anlageprodukt immanente …
RS0025470
Der Verkäufer eines Wertpapiers hat den Kaufvertrag nicht erfüllt, wenn er ein Wertpapier liefert, das bereits für kraftlos erklärt ist.
RS0007809
Bei einer Verlassenschaft sind Gegenstände dann in das Inventar aufzunehmen, wenn sie sich zuletzt im Besitz des Verstorbenen befunden haben. Dies gilt auch für Wertpapiere und Girokonten, die „auch“ auf den Namen des Verstorbenen lauten, also auch für Wertpapierdepots und …