Schlagwort: Wohnungsinhalt/inventar Versicherung FILTER AUFHEBEN
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RS0081042
Die Haushaltsversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz für die Wohnung im engeren Sinn, also jene Räume, die der Versicherungsnehmer durch Versperren von der allgemeinen Benützung ausschließt. Nur ausnahmsweise sollen auch solche Gegenstände in die Versicherung eingezogen werden, die üblicherweise außerhalb der Wohnung …
RS0114171
In der Festlegung des Versicherungsortes mit der jeweiligen Wohnung samt Nebenräumen in der Haushaltsversicherung liegt eine sekundäre Risikoabgrenzung vor. Durch die sogenannte „Außenversicherung“ erfolgt eine Erweiterung dieses Versicherungsortes, allerdings mit einer besonderen Entschädigungsgrenze. Diese Erweiterung findet aber insofern eine Einschränkung, …
RS0114173
Werden von der Haushaltsversicherung erfasste Gegenstände ständig in Räumen außerhalb des Hauptwohnsitzes zum Zweck des Bewohnens verwahrt, so ergibt sich allein aus letzterem Umstand die Qualifikation des Zweitwohnsitzes und zwar unabhängig von der zeitlichen Dauer des Bewohnens.
RS0114174
Soweit Sachen häufig zwischen dem primären Versicherungsort und einer anderen Räumlichkeit hin- und herbewegt werden und sich bei gesonderter Betrachtung des Einzelfalles nur kurzfristig außerhalb des primären Wohnsitzes befinden, besteht für sie kein Außenversicherungsschutz, weil der Versicherungsnehmer für solche immer …
RS0112825
Die Beantwortung der Frage des Versicherungsortes in der Haushaltsversicherung erschließt sich aus dem Wortlaut des Art 5 Abs 1 AHB 1984. Danach gilt die Versicherung für die jeweilige Wohnung und bei einem Wohnungswechsel auch während des Umzuges. Es kommt nur …