Schlagwort: Wohnungsinhalt/inventar Versicherung FILTER AUFHEBEN

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RS0081042


Die Haushaltsversicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz für die Wohnung im engeren Sinn, also jene Räume, die der Versicherungsnehmer durch Versperren von der allgemeinen Benützung ausschließt. Nur ausnahmsweise sollen auch solche Gegenstände in die Versicherung eingezogen werden, die üblicherweise außerhalb der Wohnung …

25.05.2016
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RS0114171


In der Festlegung des Versicherungsortes mit der jeweiligen Wohnung samt Nebenräumen in der Haushaltsversicherung liegt eine sekundäre Risikoabgrenzung vor. Durch die sogenannte „Außenversicherung“ erfolgt eine Erweiterung dieses Versicherungsortes, allerdings mit einer besonderen Entschädigungsgrenze. Diese Erweiterung findet aber insofern eine Einschränkung, …

30.05.2012
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RS0114173


Werden von der Haushaltsversicherung erfasste Gegenstände ständig in Räumen außerhalb des Hauptwohnsitzes zum Zweck des Bewohnens verwahrt, so ergibt sich allein aus letzterem Umstand die Qualifikation des Zweitwohnsitzes und zwar unabhängig von der zeitlichen Dauer des Bewohnens.

15.09.2000
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RS0114174


Soweit Sachen häufig zwischen dem primären Versicherungsort und einer anderen Räumlichkeit hin- und herbewegt werden und sich bei gesonderter Betrachtung des Einzelfalles nur kurzfristig außerhalb des primären Wohnsitzes befinden, besteht für sie kein Außenversicherungsschutz, weil der Versicherungsnehmer für solche immer …

15.09.2000
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RS0112825


Die Beantwortung der Frage des Versicherungsortes in der Haushaltsversicherung erschließt sich aus dem Wortlaut des Art 5 Abs 1 AHB 1984. Danach gilt die Versicherung für die jeweilige Wohnung und bei einem Wohnungswechsel auch während des Umzuges. Es kommt nur …

20.10.1999
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