Schlagwort: Bau FILTER AUFHEBEN

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RS0021591


Dem Besteller obliegt die Nebenverpflichtung, dafür zu sorgen, dass der Unternehmer nicht bei der Ausführung des Werkes zu Schaden kommt. Der Besteller ist ua verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Unternehmer und seine Leute nicht durch vom Besteller beigestellte Gerätschaften …

28.04.1961
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RS0021602


Den Besteller eines Werkes trifft einen ähnliche Fürsorgepflicht wie den Dienstgeber, die unabdingbar ist. Dies bezieht sich auch auf die Sicherheit beigestellter Gerätschaften, wie bspw eines Baugerüsts. Der Umfang dieser nebenvertraglichen Warn- und Sicherungspflichten richtet sich danach, wie weit sich …

03.09.1970
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RS0033506


§ 32 der BArbSchutzV verpflichtet auch den Benützer eines Gerüstes (und nicht nur den Aufsteller und den Dienstgeber) zu dessen Überprüfung.

14.03.1972
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RS0021808


Die Fürsorgepflicht des Werkbestellers gegenüber dem Unternehmer erstreckt sich nicht auf mit dem auszuführenden Werk unmittelbar verbundene und für den Unternehmer und seine Hilfskräfte nach ihren Fachkenntnissen erkennbare Gefahren. Der Auftraggeber muss Fachunternehmen nicht über die in ihren Tätigkeitsbereich typisch …

09.10.1975
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RS0021674


Der Besteller hat die Sicherheit in allen Räumen zu gewährleisten, in denen sich der Unternehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe im Zusammenhang mit ihrer Arbeitsleistung aufhalten. Die Schutzpflicht besteht aber nicht für solche Räume, in denen der Arbeitnehmer, der Unternehmer oder dessen …

17.05.1984
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RS0112587


Aus der Lehre und der Judikatur ist eine besondere Nachforschungspflicht des Immobilienmaklers nicht ableitbar. Wenn für den Makler keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit einer Information zu zweifeln, darf er sie weitergeben und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet. Der Makler …

21.10.1999
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RS0010534


§ 364 Abs 2 ABGB, der die Zulässigkeit von Emissionen im Nachbarrecht regelt, enthält dispositives Recht. Die sich aus dem Nachbarrecht ergebenden Ansprüche sind daher durch die Nachbarn modifizierbar, und zwar auch durch rein schuldrechtliche Vereinbarungen.

24.02.1971
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RS0083281


Ist der Wohnungseigentumsorganisator mit der Stellung der notwendigen Anträge oder der Errichtung von Urkunden säumig, dann kann der Wohnungseigentumsbewerber den Liegenschaftseigentümer gem § 43 WEG auf die Einwilligung in die Einverleibung seines Eigentums am Mindestanteil und in die Begründung von …

03.02.1977
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RS0010528


Unmittelbare Zuleitungen ohne besonderen Rechtstitel sind im Nachbarrecht unter allen Umständen unzulässig, auch wenn sie von einer behördlich genehmigten Anlage ausgehen, außer die Zuleitung war durch eine behördliche Bewilligung gedeckt

05.05.1982
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RS0083143


Die Pflichten des Wohnungseigentumsorganisators sind nicht höchstpersönlich. Ein Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) ist daher auch ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsbewerber möglich. Auch kann der Wohnungseigentumsorganisator seine Pflichten ganz oder teilweise durch Dritte (durch Erfüllungsgehilfen oder im Wege der Erfüllungsübernahme) erfüllen lassen, gegen …

17.11.1995
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RS0033462


Die Bestimmungen der Bauarbeiterschutzverordnung können zwar unmittelbar nur auf Dienstnehmer angewendet werden. Zweck der Schutznorm ist auf den Schutz solcher Personen beschränkt, die befugterweise in den Gefahrenbereich gelangen. Den Bestimmungen dieser Verordnung ist aber unzweifelhaft zu entnehmen, was ganz allgemein …

23.05.1973
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RS0108166


§ 2 Abs 6 WEG 2002 lässt jede organisatorische und administrative Abwicklung der Wohnungseigentumsbegründung bzw die Beteiligung daran für die rechtliche Qualifikation einer Person als Wohnungseigentumsorganisator genügen, und zwar unabhängig davon, ob das betreffende Gebäude erst bezogen werden soll oder …

08.07.1997
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