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Auch wenn nicht alle wesentlichen preisbestimmenden Merkmale übereinstimmen, kann eine zuverlässige Wertableitung aus Vergleichspreisen möglich sein


Zulässige Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen auch dann vor, wenn, obwohl eine Übereinstimmung zwischen dem zu bewertenden Grundstück und dem Vergleichsgrundstück nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der …

17.02.1992
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Bei Vergleichspreisen müssen die Wertfaktoren in den wesentlichen preisbestimmenden Merkmalen übereinstimmen


Zutreffende Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstückes und des Vergleichsgrundstückes in den wesentlichen preisbestimmenden Merkmalen übereinstimmen, wozu insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit eines Grundstückes gehören

17.02.1992
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Preise für Vergleichsliegenschaften sind die brauchbarste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Werts


Die brauchbarste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes werden in der Regel die tatsächlich gezahlten Preise für Vergleichsliegenschaften sein, wobei die Kaufpreisentwicklung bei den Bewertungsstellen der Finanzämter beobachtet und in sogenannten Kaufpreissammlungen festgehalten wird

17.02.1992
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Gemeiner Wert ist durch Preisschätzung zu ermitteln


Beim gemeinen Wert gemäß § 10 Abs 2 BewG handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist

17.02.1992
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Bei Jahrhundertwendehäusern ist der 20- bis 30fache Ertrag an Friedensmiete abzüglich 20-30% der Verkehrswert


Die fiktiven Anschaffungskosten können nur im Schätzungsweg ermittelt werden. Liegen keine besonderen Umstände vor, so wird man bei den in Wien um die Jahrhundertwende erbauten Häusern,die hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Mietengesetz unterliegen, den 20 bis 30fachen Ertrag an Friedensmiete als …

29.10.1974
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Für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten kommt die Realschätzordnung nicht in Betracht


Die Realschätzordnung kommt für die Ermittlung des den fiktiven Anschaffungskosten gleichzusetzenden Verkehrswertes deswegen nicht in Betracht, weil in ihr eine wesentliche Komponente aus den Neubaukosten hergeleitet wird.

29.10.1974
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Kein Sachverständiger zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung


Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.

08.10.1998
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Eingeschränkte Zulässigkeit der Ertragswertmethode


Die vorstehenden Aussagen können in Übereinstimmung mit der zitierten VwGH-Entscheidung nur dahingehend verstanden werden, dass im Regelfall bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den fiktiven Anschaffungskosten die Sachwertmethode zu Grunde zu legen ist. Eine (eingeschränkte) Anwendung des Ertragswertverfahrens …

22.02.2011
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Fiktive Anschaffungskosten einer Liegenschaft


In Punkt 5 bekämpft der Bw. die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten der Betriebsprüfung ausschließlich durch Heranziehung des Ertragswertes und vertritt die Ansicht, dass auch ein Preisgefüge, welches aus einem repräsentativen Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgehe, zu beachten …

12.05.2004
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Bei dem MRG unterliegenden Häusern sind die fiktiven Anschaffungskosten nicht durch den Bauzeitwert, sondern durch einen vervielfachten Zinsertrag zu berechnen


Gerade für Häuser mit Objekten, deren Mietzinsbildung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof dem Bauzeitwert des Gebäudes Relevanz für die Wertermittlung nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b zweiter Satz EStG 1988 regelmäßig abgesprochen und vielmehr eine solche …

26.06.2007
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Fiktive Anschaffungskosten sind durch die Schätzmethode mit größtmöglicher Annäherung an die Werklichkeit zu ermitteln


Ist die Feststellung des abgabenrechtlich erheblichen Sachverhaltes durch einen Akt der Schätzung vorzunehmen, was bei der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten regelmäßig der Fall ist, dann obliegt den Abgabenbehörden die Beachtung der Grundsätze, die der Verwaltungsgerichtshof in seiner zur Bestimmung des § …

26.06.2007
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Die Differenzmethode führt nur zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis, wenn der Kaufpreis dem Verkehrswert entspricht


Nur in den Fällen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstandes der Bebauung) unbedenklich festgestellt werden kann und überdies der tatsächliche gesamte Kaufpreis für die bebaute Liegenschaft weitestgehend ihrem Verkehrswert entspricht, kann die Differenzmethode …

31.05.1994
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