Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0074685


Der im Nachrang befindliche Verkehrsteilnehmer darf in eine den Vorrang gewährende Straße nur einfahren, wenn er durch gehörige Beobachtung des bevorrangten Verkehrs in seiner tatsächlichen Gestaltung sich die Gewißheit verschafft hat, dies ohne Gefährdung oder auch nur Behinderung (§ 19 …

07.12.1965
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RS0074373


Ein Fahrzeug, das von einer Vorrangstraße, die nach rechts weiterführt (besonderer Verlauf der Vorrangstraße auf Zusatztafeln dargestellt), nach links einbiegt, hat gegenüber einem entgegenkommenden Fahrzeug Vorrang.

09.09.1992
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RS0059132 [T3]


Auch wenn ein geringfügiges Überschreiten der Mittellinie bzw Fahrbahnmitte durch den Linksabbieger grundsätzlich noch keine Vorrangverletzung (iSd § 19 Abs 5 StVO) begründet, ändert dies nichts daran, dass bei einer Nötigung zu einem unvermittelten Bremsen iSd § 19 Abs 7 …

22.03.1972
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RS0087383


Ist für den seine Richtungsfahrbahn ordnungsgemäß befahrenden Wartepflichtigen hingegen nicht rechtzeitig erkennbar, dass ein linksabbiegender Bevorrangter seine Fahrbahnhälfte befahren wird oder muss, begeht er keine Vorrangverletzung, wenn er eine Fahrweise einhält, die es ihm erlaubt, bis zum Beginn der Querstraße …

21.12.1995
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RS0073337


Der Wartepflichtige muss den bevorrangten Verkehr gehörig beobachten und sich auf ihn in seiner tatsächlichen Gestaltung – also selbst dann, wenn bevorrangte Fahrzeuge unzulässig hohe Geschwindigkeiten einhalten sollten – derart einstellen, dass die im Vorrang befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder …

15.11.1971
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RS0074524


Eine Verletzung des § 19 Abs 7 StVO liegt nicht vor, wenn dem Vorrangberechtigten nur eine geringfügige Ermäßigung seiner Geschwindigkeit zugemutet wird. Ein Herabsetzen der Geschwindigkeit von fünfunddreißig bis vierzig auf neunzehn km/h bei Fahrbahnglätte ist nicht geringfügig (vgl T1 …

04.12.1969
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RS0026775


Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten.

21.01.1969
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RS0074617


Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Verstoß gegen § 19 Abs 7 StVO vorliegt, können die besonderen örtlichen, vor allem die Sichtverhältnisse, nicht außer Betracht bleiben. Bei strenger wörtlicher Auslegung dieser Bestimmung würde ansonsten oft überhaupt keine Einfahrmöglichkeit bestehen.

22.09.1966
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RS0074605


Eine Vorrangverletzung liegt nur dann nicht vor, wenn der Vorrangberechtigte weder zu Ablenkungsmanövern, noch zu Bremsmanövern genötigt wird. Dem Vorrangberechtigten ist die Vorfahrt schon in Zweifelsfällen zu überlassen, insbesondere dann, wenn die Geschwindigkeit des begünstigten Verkehrsteilnehmers nicht mit voller Sicherheit …

22.04.1960
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RS0074574


Eine Vorrangverletzung liegt nur dann vor, wenn das den Vorrang genießende Fahrzeug durch das Verhalten des Wartepflichtigen gezwungen wurde, seine Fahrweise (bremsen, ausweichen) zu ändern.

08.10.1958
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RS0074716


Der Vorrang steht dem Vorrangberechtigten bis zum vollständigen Verlassen der bevorrangten Verkehrsfläche zu. Der Benachrangte hat den Vorrang zu wahren, bis der Bevorrangte die übergeordnete Verkehrsfläche mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.

27.01.1983
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RS0075064


Vorrang setzt eine durch die Vorschriften des § 19 Abs 1 bis 6 StVO geregelte Beziehung zwischen (mindestens) zwei konkreten Fahrzeuglenkern in einer bestimmten Verkehrssituation derart, dass der eine vorfahrtberechtigt und der andere wartepflichtig ist, voraus und kann folglich als …

27.01.1981
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