Schlagwort: Fahrradunfall FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0075445


Keine Wartepflicht des Radfahrers, wenn dieser nicht auf die Fahrbahn einbiegt, sondern ständig den Radweg benützt, gegenüber einem Kraftfahrer, der über eine nicht gekennzeichnete Einmündung (Zufahrt) den Radweg queren und zur Firma X zufahren will.

21.05.1987
WEITER LESEN

RS0075448


Übersetzt ein Radfahrer von einem Radweg kommend geradeausfahrend die Fahrbahn einer Kreuzung um nach der Kreuzung auf dem Radweg weiterzufahren, so handelt es sich um eine „Einordnung in den fließenden Verkehr“ und gelten auch in diesem Fall die Bestimmungen über …

26.02.1985
WEITER LESEN

RS0074487


Das Aufsteigen auf ein am Fahrbahnrand geschobenes Fahrrad kann nicht als Einordnen in den fließenden Verkehr gewertet werden.

19.01.1977
WEITER LESEN

RS0073368


Ein Radfahrer, der sein Fahrrad über einen Teil des Zebrastreifens schiebt, dann aber auf das Fahrrad steigt, um den restlichen Teil des Fußgängerüberganges fahrend zurücklegen, ist jedenfalls ab dem Besteigen des Fahrrades als Radfahrer und nicht als Fußgänger anzusehen. Einem …

14.05.1974
WEITER LESEN

RS0073765


Kein zulässiges „Überholen“, sondern unzulässiges „Nebeneinanderfahren“, wenn ein Radfahrer einen anderen zwar in Überholabsicht einholt, dann aber zirka fünfzig Meter neben ihm fährt und erst dann schneller wird.

07.09.1972
WEITER LESEN

RS0073660


Es besteht keine Vorschrift, wonach der Radfahrer, ob er nun fährt, sein Fahrrad schiebt oder anhält, das vorhandene Straßenbankett benützen muss.

12.10.1967
WEITER LESEN

RS0027221


Mitverschulden 1:1 eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrad zu fahren, benützt hat.

10.01.1963
WEITER LESEN

RS0075444


Die Bestimmung, wonach einspurige Fahrräder, soweit Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind und zur Aufnahme des Radfahrverkehrs ausreichen, nur diese Wege zu befahren haben, setzt selbstverständlich voraus, dass sich diese Wege und Streifen in einem Zustand befinden, der eine gefahrlose Benützung …

29.04.1959
WEITER LESEN

RS0128307


Von einem Radfahrer muss verlangt werden, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachtet, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren kann. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse auf der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Rollsplitt usw.

07.08.2012
WEITER LESEN