Schlagwort: Fußgängerunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0075647


Sowohl auf Schutzwegen als auch außerhalb von Schutzwegen haben Fußgänger die Fahrbahn in angemessener Eile zu überqueren.

16.10.1979
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RS0073280


Der im Vorrang befindliche Fußgänger kann beim Abschätzen der Verkehrssituation zur Beurteilung der Möglichkeit des gefahrlosen Überquerens der Fahrbahn auf dem Schutzweg darauf vertrauen, dass sich der Lenker eines herankommenden Kraftfahrzeug mit einer solchen Geschwindigkeit nähert, dass er das Kraftfahrzeug …

07.06.1979
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RS0075575


Kein Verstoß des Verletzten gegen obige Bestimmungen und daher kein Mitverschulden am Unfall, wenn er ein Fahrzeug auf der Fahrbahn einweist und dann an dessen Längsseite weitergeht, anstatt die Fahrbahn sofort dadurch zu verlassen, daß er sich zwischen zwei Wagen …

14.01.1953
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RS0073328


Das Gehen auf einem schneebedeckten Bankett kann vom Fußgänger nicht verlangt werden.

10.09.1970
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RS0075593


Nebeneinandergehende Fußgänger haben beim Herannahen eines Fahrzeuges auf der von ihnen benützten Fahrbahnseite sofort an den äußersten Fahrbahnrand heranzutreten, das heißt hintereinander abzufallen.

20.06.1990
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RS0075550


Ist der Gehsteig auf eine Länge von 237 Meter unterbrochen, so ist der Fußgänger verpflichtet, die Fahrbahn zu überqueren, um den gegenüberliegenden Gehsteig zu benützen. Nicht jedoch bei einer bloßen Unterbrechung von 35 Meter oder bei einer bloßen Absperrung durch …

23.05.1969
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RS0027512


Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Autofahrers, der gröblich den Grundsatz des Fahrens auf Sicht verletzte und die ihm zukommende Fahrbahnhälfte entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs 1 und 2 StVO verließ und auf die linke Fahrbahnseite zu …

03.03.1981
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RS0075551


Der Fußgänger hat den Gehsteig grundsätzlich auch dann zu benützen, wenn er auf der linken Seite seiner Gehrichtung liegt.

23.05.1969
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RS0075595


Fußgänger dürfen namentlich dann nicht zu dritt nebeneinander auf der Fahrbahn gehen, wenn die Umstände besorgen lassen, dass der Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges das Hindernis in seiner Fahrbahn nicht rechtzeitig erkennt (Dunkelheit, Kurve).

30.05.1967
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RS0075578


Bei der Beurteilung, wie weit sich ein Fußgänger vom Fahrbahnrand entfernen darf, muss die Zumutbarkeit seines Verhaltens im Einzelfall geprüft werden.

13.05.1969
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RS0075582


Der Fußgänger hat einen Anspruch darauf, einen Teil der Fahrbahn zu benutzen, wenn ein Gehweg, ein Gehsteig oder ein Bankett nicht vorhanden sind.

13.05.1969
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RS0073991


Keine Pflicht zur Abgabe eines akustischen Warnzeichens durch einen Lastkraftwagenlenker, dem Kinder entgegenkommen, die sich völlig vorschriftsmäßig verhalten.

06.02.1969
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