Schlagwort: MRG – Erhaltung FILTER AUFHEBEN
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RS0021199
Der Vermieter schuldet die Qualität der Bestandsache während der gesamten Vertragszeit. Fehlt sie, so liegt insoweit Nichterfüllung vor. Erleidet der Mieter dadurch einen Schaden, kann er nach den Grundsätzen des Schadenersatzrechtes Ersatz verlangen. Hat der Mieter den Mangel und den …
RS0070014
Dem Mietrechtsgesetz ist nicht zu entnehmen, daß die bloße Antragstellung eines Mieters nach § 6 MRG den Vermieter daran hindern würde, nicht von dieser Antragstellung umfaßte unmittelbar heranstehende Erhaltungsarbeiten zu Lasten der Mietzinsreserven der vorausgegangenen zehn Kalenderjahre und bei deren …
RS0070026
Aus dem Wortlaut des § 18 in Verbindung mit § 3 Abs 3 Einleitungssatz MRG und § 19 Abs 1 Z 2 MRG geht hervor, daß die vollen zehn Kalenderjahre erfaßt sein müssen, die dem Jahr vorangingen, in dem der …
RS0069997
Auch kleinere Reparaturarbeiten, die öfter wiederkehren und keine längere Betriebsunterbrechung erfordern, sind § 3 Abs 2 Z 3 MRG und nicht § 24 Abs 1 MRG zu unterstellen.
RS0069984
Der Begriff der ernsten Schäden des Hauses ist im Sinne der Rechtsprechung zu § 6 Abs 1 MG auszulegen.
RS0069985
Werden im Haus befindliche Rohrleitungen, seien es Gasleitungen oder Wasserleitungen (auch wenn sie in der Wohnung eines Mieters verlaufen) infolge eines ernsten Schadens unbenützbar, dann handelt es sich zugleich auch um einen ernsten Schaden des Hauses. Zur Behebung eines ernsten …
RS0069949
Zur Auslegung des Begriffes Haus (§§ 3, 17 ff MRG) bzw Liegenschaft (§ 37 Abs 3 Z 3 MRG) kann die Rechtsprechung zu § 4 Abs 1 und § 7 MG herangezogen werden. Danach sind zwar unter Haus in der …
RS0021584
Wenn einer Klage, die auf Bezahlung eines Geldbetrages zur Behebung von Schäden des im Gebrauch des Bestandstückes gestörten Mieters gerichtet ist, nicht entnommen werden kann, dass damit ein Anspruch nach § 8 MG erhoben wird, ist der Rechtsweg zulässig.
RS0021048
Aus einer ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin zur Herstellung einer Gasleitung durch die Mieterin oder aus einer schlüssigen Genehmigung hiezu durch die Vermieterin kann noch nicht eindeutig abgeleitet werden, daß die Vermieterin damit auch für die Dauer des Mietverhältnisses die Erhaltung …
RS0069892
Die Interessen der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG können schon deshalb nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht abstrakt unmittelbar berührt werden, weil der Vermieter gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG …
RS0069938
Eine unmittelbare Interessenbeeinträchtigung der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 (§§ 3, 4 und 6) MRG besteht selbst dann, wenn deren Widerspruchsrecht im Sinne des § 6 Abs 4 MRG nach dem Antragsvorbringen nicht in …
RS0069988
Unter die der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen zur zentralen Wärmeversorgung fallen weder in Sondernutzung einzelner Mieter stehende Anlagen, von deren Benützung anderer Mieter ausgeschlossen sind, noch Anlagen, deren Gebrauch auf Grund von Sondervereinbarungen nur bestimmten Mietern zusteht.