Schlagwort: Vorrangverletzung FILTER AUFHEBEN
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RS0073618
Der im fließenden Verkehr befindliche, gegenüber dem am Fahrbahnrand Haltenden bevorrangte Fahrzeuglenker ist nicht gehalten, ein Blinkzeichen des Wartepflichtigen im Sinne einer bedenklichen Verkehrssituation auszulegen und schon daraus zu entnehmen, dass der Wartepflichtige ohne Rücksicht auf die erkennbare Annäherung eines …
RS0074461
Durch einen Verstoß gegen das Verbot, an einem vor einer Querstraße gemäß § 18 Abs 3 StVO anhaltenden Fahrzeug vorbeizufahren, wenn die Voraussetzungen für das Vorbeifahren gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht gegeben sind, wird der dem Vorbeifahrenden gegenüber …
RS0074450
Die Vorbeifahrt eines gemäß § 19 Abs 5 StVO den Vorrang genießenden Verkehrsteilnehmers ist vom Linksabbieger noch vor Verlassen der eigenen rechten Fahrbahnhälfte abzuwarten (ZVR 1968/48).
RS0074735
Der Wartepflichtige hat den Vorrang des nach links abbiegenden Vorrangsberechtigten so lange zu wahren, bis dieser die bevorrangte Straße mit der ganzen Länge seines Fahrzeuges verlassen hat.
RS0027259
Steht einer Vorrangsverletzung eine nicht besonders weitgehende Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit gegenüber, dann muss dies zur Annahme eines überwiegenden Verschuldens desjenigen führen, der den Vorrang verletzt hat.
RS0075054
Der Vorrangfall, dass Fahrzeuge im fließenden Verkehr den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Parkplätzen kommen, haben, ist auch dann gegeben, wenn zwar eine nachträgliche Berechnung ergibt, dass die Fahrzeuge nicht zusammengestoßen wären, falls jedes Fahrzeug mit der von ihm erreichten …
RS0075099
Vorrang setzt voraus, dass der Berechtigte überhaupt die Möglichkeit zum Weiterfahren hat.
RS0074895
Der Wartepflichtige darf grundsätzlich nicht annehmen, dass der Vorrangberechtigte auf seinen Vorrang verzichten werde; er darf es aber dann, wenn der Vorrangverzicht zweifelsfrei erkennbar ist.
RS0023245
Voraussetzung für die Beachtung des Vorranges ist, dass ein von rechts kommendes Fahrzeug überhaupt erblickt wird. Ist dieses im Zeitpunkte der Anfahrt an die Straßeneinmündung noch nicht wahrnehmbar, dann kann dem Fahrer des nicht den Vorrang habenden Fahrzeuges kein Verschulden …
RS0074888
Ein Verzicht auf den Vorrang kann nicht in Betracht kommen, wenn sich zwei Fahrzeuge nicht im Verhältnis von Vorrangsberechtigtem und Wartepflichtigem gegenüberstehen.
RS0074562
Keine Verletzung des Vorranges, wenn nach Beendigung des Kreuzens, Einbiegens oder Einordnens der Lenker des Fahrzeuges, dem der Vorrang zukam, durch den Umstand, dass sich ein vorher wartepflichtiges Fahrzeug nunmehr auf seiner Fahrbahn befindet, sich zu einem Überholen oder zu …
RS0074463
Der auf einer gekennzeichneten Vorrangstraße fahrende und daher gemäß § 19 Abs 3 StVO gegenüber Fahrzeugen auf von rechts einmündenden Straßen Vorrangige hat zu beweisen, dass dem aus einer solchen Straße kommenden Fahrzeuglenker ungeachtet des hier fehlenden Gefahrenzeichens nach § …