Schlagwort: Zu- und Abschläge FILTER AUFHEBEN
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RS0113013
Voraussetzung von Vorraum und Küche bei Ausstattungskategorie B: Das für die Ausstattungskategorie B voraussetzende Vorhandensein von (eigenem) Vorraum und Küche beziehungsweise Kochnische ist nicht erfüllt, wenn ein unmittelbar vom Stiegenhaus betretbarer Vorraum von nur 4 Quadratmetern Größe auch mit einer …
RS0069941 [T6]
Der zeitgemäße Standard der Badegelegenheit ist für die Jahre 1989 bis 1992 schon nach der Verkehrsauffassung nicht gegeben, wenn für Zwecke der Raumheizung (wie sie grundsätzlich auch im Badezimmer vorhanden sein muss) nur eine nicht gefahrfrei verwendbare Steckdose zur Verfügung …
RS0069941
Wann entspricht eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard: Bei der Beurteilung, ob eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard entspricht, ist auf die Förderungsrichtlinien, die Bestimmungen der Bauvorschriften und die örtlich geltenden Maßstäbe (Verkehrsauffassung) Bedacht zu nehmen. „Bedachtnehmen“ bedeutet die Berücksichtigung aller dieser …
RS0117882
(MietSlg 55.297): Kein Zuschlag für Bad und WC in getrennten Räumen: In einer typischen Altbauwohnung befinden sich Bad und WC in getrennten Räumen, ein Zuschlag kommt daher dafür nicht in Betracht. Anm. zu E.: Die gegenüber der Normwohnung schlechtere Ausstattung, …
RS0111203
Kein Umkehrschluss für überdurchschnittliche Lage: Die in § 2 Abs 3 RichtWG für Wiener Verhältnisse auf die sogenannten Gründerzeitviertel hinweisende Ansammlung von Begriffsmerkmalen stellt nur klar, daß eine derartige Lage als durchschnittliche Lage und daher als Merkmal einer Normwohnung zu …
RS0111204
Was bedeutet „durchschnittliche“ Lage: Die durchschnittliche Lage ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen, wobei eine Lage in einem sogenannten Gründerzeitviertel höchstens als durchschnittlich einzustufen ist. Hier wird kein „Begriffsmerkmal der Normwohnung“ gegeben, sondern …
RS0111202
Notwendigkeit des Hinweises auf die Lagequalität durch zumindest schlagwortartige Hinweise gegenüber dem Mieter: Die Verwendung des Begriffs „außerhalb eines Gründerzeitviertels“ ohne weitere, wenigstens schlagwortartige Hinweise auf die Qualität der Lage reicht nicht aus. Mit dem Hinweis im Mietvertrag, ein Haus …
RS0115605
Abstrakte Vergleichsmaßstab für Zu- und Abschläge: Der abstrakte Vergleichsmaßstab für Zu- und Abschläge ist eine durchschnittliche Kategorie A-Wohnung in einem Althaus.
RS0111201 [T3]
Bewertung eines Lagezuschlages als Einzelfallentscheidung: Die Entscheidung über die Zuerkennung und Bemessung eines Lagezuschlages ist immer an den Umständen des Einzelfalls und der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung zu orientieren.
RS0111820
Umstände gegenüber dem Mieter: Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte fristgerechte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit …
5 Ob 133/10k
(MietSlg 62.277): Keine korrekturbedürftige Ermessensentscheidung bei außer Acht Lassung einzelner Ausstattungsdetails: Die Ansicht wegen Zuschlägen von 10 % für den Erstbezug nach Generalsanierung und von 2 % für den sehr guten Zustand des Hauses, Ausstattungsdetails (Telefon, Telekabel, Anschluss für Waschmaschine, …
5 Ob 240/10w
(MietSlg 63.808): Behauptung einer 5 %igen Abweichung bei den Zuschlägen zeigt keine ausnahmsweise durch den Obersten Gerichtshofes in Folge unvertretbarer Ermessensübung revisible Einzelfallfrage auf: Mit der Behauptung, dass für den Erstbezug nach Sanierung anstatt des von den Vorinstanzen gewährten Zuschlags …