Schlagwort: KFZ FILTER AUFHEBEN

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RS0075543


Wird eine im Ortsgebiet bei Regen einen Kinderwagen nicht ganz rechts am Straßenrand schiebende Fußgängerin von einem entgegenkommenden, auf ihre Straßenseite gelangenden Kraftfahrzeug, dessen Fahrer alkoholisiert ist, niedergestoßen, so ist das Verschulden der Fußgängerin zu vernachlässigen.

11.09.1975
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RS0075519


Ein Verbot des Nebeneinandergehens von Fußgängern lässt sich § 76 Abs 2 StVO nur für den Fall entnehmen, dass dadurch andere Fußgänger gefährdet oder behindert werden.

01.03.1988
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RS0075531


In § 76 Abs 2 StVO wird für Fußgänger generell (also nicht nur für Fußgängergruppen) die Verpflichtung normiert, rechts auszuweichen und links vorzugehen, wenn es die Umstände erfordern.

01.03.1988
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RS0075533


Eine Behinderung eines Fußgängers liegt vor, wenn er durch eine auf dem Gehsteig entgegenkommende Fußgängergruppe genötigt wird, den Gehsteig zu verlassen. Diese träfe vielmehr die Pflicht zum Rechtsausweichen.

01.03.1988
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RS0075535


Eine Behinderung anderer Straßenbenützer im Sinne des § 76 Abs 2 erster Satz StVO liegt vor, wenn durch das Fußgängerverhalten der ordnungsgemäße Ablauf des Verkehrsgeschehens gestört wird. Der Begriff der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geht noch darüber hinaus und bedingt eine …

01.03.1988
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RS0075491


Fußgänger dürfen sich auf dem Gehsteig grundsätzlich auch im Laufschritt bewegen.

30.09.1986
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RS0075501


Ein verstellter oder versperrter Gehsteig ist so zu behandeln, als wäre er nicht vorhanden.

21.03.1985
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RS0027557


Der Schutzzweck des § 76 StVO besteht darin, den Fußgänger vor allen möglichen, von der Fahrbahn her drohenden Gefahren zu schützen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Fußgänger die Fahrbahnoberfläche schon betreten hat oder erst mit einem Teil seines …

01.03.1984
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RS0027720


Die Vermeidung von Gefahren, die durch das Blockieren eines Teiles der Fahrbahn hervorgerufen werden, wird vom Schutzzweck der §§ 23 Abs 1 und 76 Abs 1 StVO umfasst.

01.03.1984
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RS0027473


Auch Kinder müssen die für Fußgänger geltenden Bestimmungen beachten, sofern dieses Verhalten von ihnen nach Maßgabe ihres Einsichtsvermögens und ihrer körperlichen und geistigen Reife erwartet werden darf.

06.10.1983
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RS0075497


Fußgänger ist, wer den Weg zu Fuß zurücklegt, sich also lediglich auf seinen Füßen fortbewegt, losgelöst von jeder Verbindung mit anderen Fortbewegungsmitteln irgendwelcher Art. Hält der Lenker eines Kraftwagens diesen an und verlässt sein Fahrzeug, hält sich aber bei diesem …

08.05.1980
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RS0027724


Vernachlässigung des Verschuldens des auf der Mitte der Baustellenzufahrt gehenden Vaters des Bauherrn gegenüber dem grob unvorsichtigen Rückwärtsfahren eines auf der Baustelle Beschäftigten mit einem VW – Bus.

30.11.1977
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