Schlagwort: Fahrradunfall FILTER AUFHEBEN

Einträge: 

RS0073660


Es besteht keine Vorschrift, wonach der Radfahrer, ob er nun fährt, sein Fahrrad schiebt oder anhält, das vorhandene Straßenbankett benützen muss.

12.10.1967
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RS0027221


Mitverschulden 1:1 eines verunglückten Radfahrers, der eine Fahrbahn trotz des bestehenden Verbotes, dortselbst mit dem Fahrrad zu fahren, benützt hat.

10.01.1963
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RS0075444


Die Bestimmung, wonach einspurige Fahrräder, soweit Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind und zur Aufnahme des Radfahrverkehrs ausreichen, nur diese Wege zu befahren haben, setzt selbstverständlich voraus, dass sich diese Wege und Streifen in einem Zustand befinden, der eine gefahrlose Benützung …

29.04.1959
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RS0073744


Wenn ein Radfahrer sein Fahrrad auf der falschen Straßenseite schiebt und plötzlich vor einem entgegenkommenden Auto auf die andere Straßenseite hinüberwechselt, trifft den Autofahrer bzw Halter keine Haftung.

26.02.1958
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RS0128308


Besondere Vorsicht ist für Radfahrer bei Eisenbahnkreuzungen (aber auch Straßenbahnkreuzungen) geboten. Jeder Radfahrer weiß oder muss wissen, dass das Überqueren von Eisenbahn‑ oder Straßenbahngleisen besonders gefährlich ist, weil sich die Fahrradreifen in der Spurrille verfangen können, was oftmals zum Sturz …

07.08.2012
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RS0075439


Einem Radfahrer ist in der Regel nicht zuzumuten, plötzliches Bremsen durch senkrechtes Hochalten eines Armes anzuzeigen.

19.11.1957
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RS0123049


Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind. Ob es sich bei den Teilnehmern um Mitglieder einer Radsportvereinigung oder aber um in ihrer Freizeit trainierende …

17.12.2007
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RS0111361


Die Verwendung eines Fahrrades fällt grundsätzlich nicht unter den Begriff des „Spielens“, weshalb es Kindern unter zehn Jahren auch auf sogenannten „Spielstraßen“ (vergleiche § 88 Abs 1 StVO) und Wohnstraßen verboten ist, ohne Aufsicht mit einem Fahrrad zu fahren.

17.12.1998
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RS0128307


Von einem Radfahrer muss verlangt werden, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn soweit beobachtet, dass er seine Fahrt ohne Sturz absolvieren kann. Dazu gehört auch die Aufmerksamkeit auf allfällige Hindernisse auf der Fahrbahn wie Schlaglöcher, Rollsplitt usw.

07.08.2012
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