Schlagwort: Fußgängerunfall FILTER AUFHEBEN

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RS0026922


Kein Verschulden des in einer Fußgängerzone mit abgewinkelten Armen ganz am Gehsteigrand gehenden Fußgängers, der von einer in die gleiche Richtung zu schnell fahrenden und ohne Abgabe von Schallzeichen sich nähernden Straßenbahn (deren Gleise auf Grund der örtlichen Gegebenheit knapp …

25.11.1977
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RS0027661


Ein Fußgänger, der die Straße von rechts her überquert, kann sich nicht darauf berufen, dass ein mit ihm kollidierender Kraftfahrzeuglenker einen zu großen Abstand vom Fahrbandrand eingehalten hat.

15.12.1972
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RS0073755


Der Fußgänger muss – jedenfalls bei Dunkelheit und Regen – vor dem Überqueren der Fahrbahn die Verkehrslage besonders sorgfältig prüfen und eher ungünstig beurteilen.

02.03.1972
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RS0027465


Das Verhalten eines Fußgängers, der eine nur 6,70 Meter breite Straße trotz des sich von beiden Richtungen mit beträchtlicher Geschwindigkeit abwickelnden Verkehrs überqueren will, ist mit den Bestimmungen des § 76 Abs 4 lit b und Abs 5 StVO nicht …

14.12.1971
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RS0075643


Die Bestimmung des § 76 Abs 4 lit a StVO ist nicht ausdehnend dahin auszulegen, daß der Fußgänger den Schutzweg auch vor einem auf dem Schutzweg oder kurz davor zum Stillstand gekommenen Kraftwagen nicht betreten darf.

06.04.1971
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RS0027593


Verschuldensteilung 2 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, wenn der Fußgänger die Fahrbahn betrat, ohne sich zu vergewissern, dass er niemand gefährde, während der Personenkraftwagenfahrer durch erhebliche Zeit die Beobachtung der gesamten Fahrbahn unterließ.

03.09.1970
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RS0027735


Die Schutznormen des § 76 Abs 5 und 6 StVO dienen in erster Linie dem Schutz des Fußgängers, bezwecken darüber hinaus jedoch, ganz allgemein die Vermeidung von Verkehrsunfällen.

12.12.1969
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RS0058217


Ein verkehrswidriges Verhalten von Fußgängern stellt für den Lenker eines Kraftfahrzeuges dann ein unabwendbares Ereignis dar, wenn er nach den konkreten Umständen damit nicht zu rechnen brauchte und er den Unfall auch bei Anwendung der Vorsicht und Aufmerksamkeit eines besonders …

11.10.1978
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RS0075646


Von einem Fußgänger, aus dessen Verhalten zu entnehmen ist, dass er das Herannahen eines Kraftfahrzeuges nicht wahrgenommen hat, muss mit einer plötzlichen Fehlreaktion gerechnet werden, wenn er von der unmittelbaren Annäherung des Kraftfahrzeuges überrascht wird.

17.05.1978
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RS0073384


Ein Fußgänger darf darauf vertrauen, dass der Fahrer eines Straßenbahnzuges die Kreuzung nur dann zu überfahren beginnen werde, wenn er den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verletzt.

14.03.1978
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RS0027482


Verschuldensteilung 1 : 1 zwischen einer Fußgeherin, die schon auf der Gegenfahrbahn angelangt plötzlich wieder umkehrt und dem Personenkraftwagenlenker, der sich zu einem Zeitpunkt, da er den Unfall nicht mehr vermeiden kann nicht reagiert, eine im Ortsgebiet unzulässige Geschwindigkeit (sechzig …

23.11.1977
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RS0075583


Jeder Fußgänger braucht nur sein eigenes verkehrswidriges Verhalten zu verantworten; das gilt auch dann, wenn er zusammen mit anderen Leuten auf der Straße geht und die so gebildete Fußgängerkette den Verkehr stark behindert.

17.09.1958
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