Schlagwort: Motorradunfall FILTER AUFHEBEN
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RS0023595
Kein Verschulden des Motorradfahrers allein im Umstand, dass er vor der Autobahnfahrt seinen Treibstoffvorrat nicht ergänzt und dann beim Bemerken des Treibstoffmangels versucht hat, mit der noch verbliebenen Restgeschwindigkeit den nahegelegenen Rastplatz zu erreichen.
RS0027489
Hat der Schädiger vorsätzlich oder grob sorglos gehandelt, so fällt in der Regel ein leicht sorgfaltswidriges Verhalten des Geschädigten nicht ins Gewicht und führt nicht zu einer Schadensteilung (volltrunkener Motorradfahrer fährt auf der linken Straßenseite einen vom Gehsteig auf die …
RS0027022
Verschuldensteilung 1 : 2 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, der ein unbeleuchtetes, betriebsunfähiges Moped anfährt, dessen Fahrer sich trotz Nichtanspringen des Motors mit dem Moped auf der Fahrbahn aufhält. Ähnliches gilt bei Verletzung des Lenkers, der sich bei der Reparatur seines …
RS0023292 [T9]
Kein Mitverschulden wegen unrichtiger Abwehrhandlung, wenn der Motorradfahrer, der annehmen konnte, der den Vorrang Verletzende werde die Fahrbahn rechtzeitig wieder freigeben, ein sowohl riskantes Ausweichmanöver als auch eine für einspurige Fahrzeuge gefährliche Notbremsung unterlässt.
RS0026916
Schadensteilung 4 : 1 zwischen einem Motorradfahrer, der ein gesetzliches Überholverbot mißachtet und gesetzwidrig links zu überholen versucht, um einem Lastkraftwagenlenker (Lastkraftwagenhalter), der sein Fahrzeug trotz Erkennbarkeit der durch den Überholversuch geschaffenen Gefahrenlage nicht sofort anhält.
RS0073670 [T13]
Eine Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht besteht für einen 1,84 m breiten VW-Bus auf einer zunächst 3,4 m und zuletzt 4 m breiten Straße bei entgegenkommendem 0,8 m breiten Motorrad.
RS0073348
Kein Verschulden eines Personenkraftwagenfahrers, der im Ortsgebiet bei übersichtlicher, trockener, gerader Fahrbahn mit fünfzig km/h über eine geregelte Kreuzung fährt, auch wenn ein entgegenkommender Motorradfahrer seine Linksabbiegeabsicht nur durch Einordnen zu erkennen gibt, Anzeichen für eine Vorrangverletzung durch ihn aber …
RS0059083
Keine Haftung des Motorradfahrers der bei Dunkelheit, aber guter Straßenbeleuchtung auf einer übersichtlichen Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit zwischen einundvierzig bis fünfzig km/h auf dem 7,8 Meter breiten Teil der Fahrbahn einer Vorrangstraße, der links von einer Straßenbahnhaltestelle und rechts vom …
RS0026775 [T36]
Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Vorrang wiegt schwerer als andere Verkehrswidrigkeiten. Verschuldensteilung 1 : 3 zu Lasten des den Vorrang verletzenden Kraftfahrers gegenüber einem Motorradfahrer, der um eine Sekunde verspätet reagiert.
RS0126191
Auch durch ein erlaubtes Vorfahren gemäß § 12 Abs 5 StVO wird das Verbot des Vorbeifahrens gemäß § 17 Abs 4 StVO nicht außer Kraft gesetzt. Der Grundsatz, dass der Vorrang nicht durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften verloren geht, gilt …
RS0027054
Verschuldensteilung 2 : 1 zugunsten eines Motorrollerfahrers, der auf einem Güterweg unachtsam umkehrt und hiebei von einem Personenkraftwagen niedergestoßen wird, dessen Lenker ihn mit wesentlich überhöhter Geschwindigkeit und ohne gehörigen Sicherheitsabstand überholt.