Schlagwort: Notwegegesetz FILTER AUFHEBEN
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RS0070955
Notweg zur Schottergewinnung: Die Einräumung eines Notweges zum Zwecke der Schottergewinnung auf einem Grundstück ist möglich. Die Rechtsansicht, dass die Einräumung eines Notweges zugunsten eines Grundstückes dessen zeitlich unbegrenzt mögliche Bewirtschaftung oder Benützung unter Schonung der Substanz voraussetze, findet weder …
RS0070889
Widerrufbare Wegverbindung nicht ausreichend: Der Eigentümer einer Liegenschaft kann nicht gehalten werden, sich mit einer nur gegen jederzeitigen Widerruf bestehenden Wegverbindung zufrieden zu geben. Nur insoweit ihm ein durchsetzbares Wegerecht zusteht, ist sein Bedarf nach einer Wegverbindung gedeckt.
RS0070896
Mehrere Möglichkeiten für Notweg: Stehen für den Notweg mehrere Grundstücke zur Auswahl, dann soll grundsätzlich jener Eigentümer zur Duldung des Notweges herangezogen werden, für den die Bestellung am wenigsten empfindlich ist.
RS0070994
Ordentliche Bewirtschaftung und Benützung: Unter der für den Zweck einer ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung nötigen Wegeverbindung ist zu verstehen, dass daraus der Nutzen gezogen werden soll, den das Grundstück nach seiner Natur und Beschaffenheit zu gewähren vermag. Darunter ist jede …
RS0071172
Notweg trotz auffallender Sorglosigkeit: Trotz einer als auffallende Sorglosigkeit zu wertenden Bauführung des Antragstellers kann ein Notweg in dem Ausmaß ausgeräumt werden, wie es ohne diese Bauführung gerechtfertigt gewesen wäre.
RS0071193
Motorisierung: Auch bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ist der allgemein fortschreitenden Motorisierung Rechnung zu tragen.
RS0071017
Fehlende Baugrundwidmung: Verlangt der Antragsteller die Einräumung eines Notweges zur Benützung von nicht als Baugrund gewidmeten im Landschaftsschutzbereich liegenden Grundstücken ohne Anhaltspunkte für eine Änderung in naher Zukunft, so ist der Antrag schon deshalb ungerechtfertigt.
RS0071130
Grobe Fahrlässigkeit: Der Begriff der „auffallenden Sorglosigkeit“ gemäß § 2 Abs 1 NWG entspricht jenem des § 1324 ABGB, dem Antragsteller muss daher grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden können. Wenn auch der bloße Erwerb einer Liegenschaft ohne ausreichende Zugangsmöglichkeit oder Zufahrtsmöglichkeit …
RS0071164
Auffallende Sorglosigkeit: Einem Käufer, dem ein Lageplan vorgelegt und gleichzeitig versichert wird, dass er durch das ihm eingeräumte Gehrecht und Fahrtrecht einen Zugang zum öffentlichen Wegenetz erhält, kann nur dann auffallende Sorglosigkeit im Sinne des § 2 Abs 1 NWG …
RS0079863
Begründung eines Notwegs: Das Notwegegesetz soll die Benützung von Grund und Boden überhaupt ermöglichen oder erleichtern; die fortschreitende Motorisierung lässt den Bedarf nach einer Zufahrtsmöglichkeit mit Personenkraftwagen auf einem bereits bestehenden zu. Die Schaffung einer Wegeverbindung, die die Zubringung der …
RS0071011
Verbesserung eines Weges: Ein Notweg kann eingeräumt werden, um die unzulängliche Wegeverbindung der Art nach wenigstens zu verbessern.
RS0071184
Arten eines Notwegs: Der Notweg besteht in der Servitut des Fußsteiges, Viehtriebes oder Fahrweges, oder in der Erweiterung solcher bereits bestehender Wegerechte. Diese Aufzählung ist taxativ. Daher kann – anders als nach den Gütergesetzen und Seilwegegesetzen – ein Notweg nicht …